nicht ersichtliches Privatgrundstück
Hallo, Direkt neben einem schönen Fahrradweg bei uns gibt es eine große Wiese die mein Hund super findet. Diese Wiese gehört einer älteren Frau. Auf der Wiese wird nix angebaut. Ein Schild oder einen Zaun der auf ein Privatgrundstück hinweist gibt es nicht. Darf ich nun über diese Wiese laufen? Wie gesagt man kann nicht erkennen das es ein Privatgrundstück ist. Alle Hundehalter im Ort Regen sich schon auf weil die Frau alle von der Wiese scheucht. Muss sie das Grundstück kennzeichnen?
LG
5 Antworten
Wir haben bei uns solche rießigen Wiesen wo wir jahrelang drüber gelaufen sind. Dann wurde die Wiese verkauft und der neue Besitzer machte ein rießiges Theater.
Nun lauf ich ab und an mit meinem Anwalt spazieren und dieser sagte mir, dass man generell über ungenutze Wiesen laufen darf. Nur wenn irgendwas angebaut wird, ist es nicht erlaubt. Natürlich muß man Kot vom Hund entfernen.
Er hat mir sogar den genauen Gesetztestext gemailt.
§ 59 BNaturSchG da steht es genau drin.
LG
Ich habe ja geschrieben, dass man natürlich den Kot entfernen muß - das sollte man aber überall tun. Und natürlich darf der Hund auch nicht die Wiese zerstören mit Buddeln - aber auch das ist nirgendwo erlaubt.
Man darf aber die Wiese betreten und mit dem Hund dort drüber laufen. Und genau das war die Frage.
Wie geschrieben, habe ich das von meinem Anwalt bekommen und er sagte mir, dass man generell über Weisen laufen darf (mit oder ohne Hund) wenn diese nicht bewirtschaftet werden u. nicht eingezäunt sind.
Sag mir bitte auf welchen Wiesen es erlaubt ist, dass Hunde buddeln und Kot liegen gelassen wird? Darf nirgendwo sein - außer jemand dem die Wiese gehört erlaubt dies.
Gruß
Man braucht Privatbesitz nicht einzuzäunen oder mit Schildern zupflastern!
Da die Dame darauf hingewiesen hat, daß es sich um ihr Grundstück handelt und sie keine Hunde oder Spaziergänger darauf duldet, hat man sich -nicht nur aus Höflichkeit- daran zu halten. Zuwiderhandlungen könnte sie auch als Hausfriedensbruch zur Anzeige bringen. Schließlich ist sie der Eigentümer, sie zahlt die Steuern und sonstigen Abgaben, sie hat die Versicherungspflicht. Aber man kann solch eine 'Eigentumsfrage' auch ganz schnell klären, in dem man sich zum Grundbuchamt begibt, dort die Pauschale bezahlt und dann die Information erhält wer der Eigentümer ist. Sollte die Dame es dann nicht sein, dann kann sie auch keine Verbote aussprechen.
Nein muss sie nicht.
Eigentlich ist es doch einfach: Ist es deine Wiese ? Nein Gehört sie der Germeinde ? Nein
Also ist es der Privatbesitz von irgendwem und damit hast du da ohne des Besitzers genehmigung nixd zu suichen.
Fertig
Und es ist völlig egal ob das eingezäunt ist ofder nicht. Ist einfach ne Frage des Anstandes das man sowas beachtet.
Wäre es eingezäunt und sei es nur mit nem 10cm Schneckenzaun würdest du Hausfriedensbruch begehen.
wir wohnen in einer bauernschaft. viel land drumherum ,viele brachliegenden wiesen , die 1-2 mal im jahr gemäht werden und auch gedüngt. also natur pur. aber -- diese wiesen gehören natürlich einem bauern. also haben wir gefragt , ob unser hund darauf laufen darf ,ob wir dort mit ihm üben dürfen und stöckchen spiele machen können. JA hat er gesagt und wir waren auf der sicheren seite ,, uns kann keener!!!nastürlich halten wir dei brut und setzzeiten ein , das ist doch klar.
nein,sie muss es nicht kennzeichnen.
ja, sie kann darauf bestehen, dass ihr grundstueck nicht betreten wird.
es gibt oeffentliche und nicht oeffentliche wiesen - offensichtlich ist dies wiese privatbesitz. und wenn sich alle drueber aufregen -weiss es ja schon die halbe ortschaft.
haltet euch halt daran -es gibt sicher noch andere auslaufflaechen...
Wir haben genau so einen Fall hier - wobei es hier keiner weiß,
Rießige Wiesen und alle sind Jahrzehntelang drüber gelaufen. Keiner wußte wem die gehören. Dann wurden die verkauft und der neue Besiter regt sich auf, wenn jemand drüber läuft. Wiesen sind weder gekennzeichnet noch eingezäunt. Im übrigen sind das Wiesen fern ab von Häusern.
Mein Anwalt teilte mir mit, dass man dadrüber laufen darf. Man darf nur diese nicht beschädigen, muß den Kot weg räumen etc. Nur Wiesen, die offensichtlich bewirtschaftet werden wie z. B. Futterwiesen, Obstwiesen und Felder - dürfen nicht betreten werden.
LG
ich denke nicht, daß der § 59 im obigen Fall zutreffen wird. Schlagwörter 'schöner Fahrradweg' und 'Ort'. Hört sich für mich an, wie ein schönes Stück Wiese etwas dezentral vom Ortsskern gelegen, aber innerhalb der Ortschaft.
§ 59 Betreten der freien Landschaft (1) Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet (allgemeiner Grundsatz).
Mit Hundilein gassigehen, Haufen liegen lassen, Buddelarbeiten der Hunde etc. gehören sicher nicht dazu! Außerdem heißt es allgemeiner Grundsatz, weill dann kommen noch die ganzen Einschränkungen wie z.B. Brutplätze der Vögel Bitte feindet mich jetzt nicht an, ich bin selber Hundebesitzer!