Hallo zusammen :)
ich habe eine Frage bezüglich der Sonderfahrten. Man muss ja 5 Stunden Überlandfahrt, 4 Stunden Autobahnfahrt & 3 Stunden Beleuchtungsfahrt machen.
Handelt es sich dabei jeweils um Doppelstunden ? Also muss man 12 Doppelstunden halten (also 12x90 Min) oder wirklich nur 12 x 45 Min (also 12x 45 Min / eine Fahrstunde)...
Denn in meiner Fahrschule zahle ich für einen Sonderfahrtstermin 80,00 € ( eine Sonderfahrtsstunde kostet 40 € und es werden immer Doppelstunden gemacht) und das zahle ich dann 12x laut Aussage der Fahrschule (hätte dann quasi anstatt 5 Überlandstunden 10 usw... ) und bin bei ca 1000€ nur für die Sonderfahrten. Kann das so stimmen ? Denn das wären dann Ja quasi 24 Fahrstunden. Klar ich weiss es lohnt sich nicht nur 45 min zu fahren aber die dürfen doch dann nicht doppelt von mir abkassieren was sie ja quasi tun..
Ich hoffe das war einigermaßen Verständlich :D Falls nicht einfach nochmal nachfragen bitte :D Hoffentlich kann mir einer helfen, ich bin nämlich nachher in der Fahrschule und würde das gerne mal ansprechen.
danke für jede hilfeeeee :)