Führerscheinprüfung bestanden! Bestätigung bekommen
Ich habe heute morgen meine Prüfung bestanden und habe dann so eine Bestätigung bekommen. Darf ich mit der fahren? Ich kann den Führerschein in Biberach (ca. 40km) von mir abholen?
Wie komme ich dann dahin?
6 Antworten
Nein, darfst du nicht, denn § 22 Abs. 4 Satz 7 FeV sagt: "Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder, wenn der Führerschein nicht vorliegt, ersatzweise durch eine befristete Prüfungsbescheinigung, die im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient, erteilt." Mit Prüfungsbescheinigung ist nicht das Blatt vom Prüfer gemeint, sondern die BF17-Erlaubnis auf rosa Papier, je nachdem, was man gemacht hat. Und das bekommt man alles von der Führerscheinstelle. Vorher hast du keine Fahrerlaubnis und machst dich nach § 21 StVG strafbar.
Erlaubt ist es nicht. Bekommst du tatsächlich den Schein an den Tag kannst du bei einer verlehrskontrolle sagen du hast ihn heute bekommen aber der liegt noch im auto von einen Kollegen und du wirst ihn abends in der Polizeidienststelle virzeugen. Da auf dem Schein nur ein Datum der Aushändigung aber keine Uhrezit steht und der systemabgleich ein paar Tage dauert würde es tatsächlich gutgehen. Aber erlaubt ist es nicht.
Nein mit der darfst du nicht fahren, frage am Besten deine Eltern oder Freunde ect ob dich Jemand hinfahren kann oder du musst wohl oder übel Bahn bzw Bus nehmen.
Aber wieso musst du den Führerschein da abholen? Ich habe meinen Führerschein gleich vom Prüfer bekommen.
Kommt drauf an. Bei uns ist es so, dass die "Stadtkinder" den FS abholen müssen, die "Landkinder" bekommen ihn gleich ausgehändigt.
Nein mit der Bestätigung darfst Du nicht fahren, erst nach Aushändigung des Führerscheines.
Ich glaub nicht das du fahren darfst, würde es aber trotzdem machen.
Die polizei sagt glaub ich nichts wenn du grad dein führerschein abholst
Übernimmst du mit deiner Antwort die Verantwortung für den Fall, dass 'die Polizei' das anders sieht?
würde es aber trotzdem machen
...dumme Idee, das ist Fahren ohne Fahrerlaubnis und eine Straftat.
Nein das ist keine Straftat und auch kein fahren ohne Fahrerlaubnis. Man bekommt einfach nur ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro wenn man seinen Führerschein nicht vorweisen kann.
Nein das ist keine Straftat
Doch ist es.
und auch kein fahren ohne Fahrerlaubnis
Doch ist es.
Man bekommt einfach nur ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro wenn man seinen Führerschein nicht vorweisen kann.
Das wäre der Fall wenn die Fahrerlaubnis bereits erteilt ist und der Führerschein z.B. zu Hause vergessen wurde.
Aber hier wurde die Fahrerlaubnis noch gar nicht erteilt, sondern lediglich die Bescheinigung über erfolgte Prüfung ausgehändigt. Die Erteilung der Fahrerlaubnis erfolgt erst durch Aushändigung des Führerscheines, solange bis dieser Verwaltungsakt nicht vollzogen ist, würde der Fragesteller ohne Fahrerlaubnis fahren und eine Straftat begehen.
Ja du hast recht. Hab noch mal nachgeschaut. Ich hab die Prüfungsbestätigung mit der Bescheinigung vom BF17 verwechselt. Aber was für einen Sinn hat dann der Zettel vom Fahrprüfer? Ist der dann zum Einrahmen und freuen das man bestanden hat?
Aber was für einen Sinn hat dann der Zettel vom Fahrprüfer?
Der Sinn der Bescheinigung über die erfolgreiche Fahrprüfung liegt darin, die Bescheinigung bei der Behörde vorzulegen um dann den Führerschein ausgehändigt zu bekommen.
Z.B. der Fragesteller erreicht erst morgen das Mindestalter dann darf der Prüfer den Führerschein noch gar nicht aushändigen, und der Prüfling bekommt eine Bescheinigung über die erfolgreich absolvierte Fahrprüfung.
In der Regel hat der Prüfer je nach Prüfungsmodell entweder den Führerschein oder die BF-17-Prüfungsbescheinigung des Prüflings dabei. Nach bestandener Prüfung händigt er das entsprechende Papier an den Prüfling aus und erteilt dadurch die Fahrerlaubnis.
Nur in besonderen Fällen hat der Prüfer diese Papiere nicht dabei. Dann erhält der Prüfling nach bestandener Prüfung eine Bestätigung, dass die Prüfung bestanden wurde. Mit dieser Bestätigung kann der Prüfling den Führerschein bzw. die BF-17-Prüfungsbescheinigung bei der Fahrerlaubnisbehörde ("Führerscheinstelle") abholen und erhält also erst dort die Fahrerlaubnis erteilt.
Im Übrigen ist aber alles korrekt, also DH!