Kann ich mit Klasse B einen Wohnwagen ziehen (Auto1600kg Leergewicht, Wohnwagen 950kg zulässiges Gesamtgewicht)?
7 Antworten
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5tund mit nicht mehr als acht Sitzplätzen (außer dem Führersitz)sowie Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse
bis 750kgschließt die Klassen AM-Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und die Klasse L-Traktor und selbstfahrende Arbeitsmaschinen ein.
mit Inkrafttreten der 3. EU-Führerscheinrichtlinie dürfen
Anhänger über 750 kg zGm mitgeführt werden, soferndas Gewicht von Zugfahrzeug + Anhänger
maximal 3,5tbeträgt
LG
zul. Gesamtgewicht Auto plus zul. Gesamtgewicht Anhänger dürfen zusammen nicht mehr als 3,5t übersteigen dann ist es noch erlaubt.
Dazu brauchst Du BE https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/
Ob das Fahrzeug den Hönger ziehen darf, erföhrst Du in den Kfz-Papieren auch je nach Zuglast der Hängerkupplung.
Es kommt nicht auf das leergewicht des Autos an sondern aufs zulässige Gesamtgewicht. Und es darf dann addiert mit dem zulässigen Gesamtgewicht des wohnwagens 3,5t nicht überschreiten.
Solange Anhänger und Fahrzeug zusammen nicht über 3,5t wiegen, darfst du den Wohnwagen auch mit dem Führerschein der Klasse B fahren, ja.