DDR Moped mit Autführerschein fahren
Hallo,
ich wollte mal fragen welche Mopeds mit 50cm³ Hubraum unter die Fahrerlaubnisverordnung (FeV §76 Nr.8) fallen, also Kleinkrafträder, die man mit der Führerscheinklasse B fahren darf, obwohl sie eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von 60 bis 70 km/h haben. Die Mopeds Simson S50 und S51 fallen unter diese Verordnung, welche Mopeds gehören auch dazu?
Danke für eine Antwort Lukilei
2 Antworten
Simson S52 fällt mir noch ein, oder MZ
Dann schreib das doch das nächste mal auch bitte dazu und nicht nur "MZ" !!
Die Mopeds Simson S50 und S51 fallen unter diese Verordnung
Nur dann, wenn sie vor 2002 zugelassen wurden. Entsprechendes gilt für die ganze Vogel-Serie der DDR (Habicht, Spatz, Star, Sperber, Schwalbe), die SR-Serie (SR, SR1, SR2, SR50), das Duo (ein "Nebeneinander-Zweisitzer" auf Basis des Summis) und den SL1.
Nur dann, wenn sie vor 2002 zugelassen wurden.
FALSCH
Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_Motorrad_neu.htm
Die MZ ist ein Motorrad und kann somit nicht mit dem Führerschein Klasse B gefahren werden , sondern mit dem A1.