Wann verfallen theoriestunden beim autoführerschein?
Hallo! Hab im Februar diesen Jahres mein Führerschein angefangen. Dann im April hatte ich einen Unfall der mich ziemlich eingeschränkt hat, daher hab ich die fahrschule schleifen lassen. Jetzt bin ich seit längerem in der Ausbildung wo ich so arbeite das ich es nicht immer schaffe hin zu gehen. Daher meine Frage, muss ich im Februar nächsten Jahres nochmal komplett neu anfangen und nochmal zahlen?
3 Antworten
Hallo
Der Abschluss der Ausbildung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
so steht es in der FeV
Führerscheinantrag wurde gestellt und bewilligt? Das ist ein Jahr gültig, in dieser Zeit sollte die Theoretische Prüfung bestanden werden. Damit hast du ein weiteres Jahr um die Praktische Prüfung zu absolvieren.
Wird die theoretische Prüfung innerhalb des Jahres nicht abgelegt, so muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Komplett neu musst du nicht anfangen. Mach einfach da weiter, wo du aufgehört hast. Solange du noch keine Theorieprüfung hattest, wird da nichts ungültig.