Sonderfahrten doppelt abrechnen?

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Die Anzahl der Fahrstunden das ist das Minimum was man machen muss es kann auch verdoppelt oder verdreifacht werden meint der Fahrlehrer das die paar Stunden bei weiten nicht ausreichen und man noch immer nicht Fehlerfrei fährt . 

Auch bei Sonderfahrten geht das ohne weiters das man mehr machen muss es gibt kein Maximum auch wen das 100 oder 200 nötig sind .

Die 12 sind das Minimum was man machen muss  und nicht das Maximum . 

Überblick über die Mindeststundenzahl der Sonderfahrten (eine Fahrstunde = 45 Minuten). 

Wichtig: Der Fahrlehrer kann und muss auch mehr Sonderfahrten durchführen, wenn der Ausbildungsstand des Fahrschülers das erfordert. 

http://www.fuehrerschein.info/%C3%9Cbersicht_der_Sonderfahrten

Hallo Chayenne,

es sind insgesamt 12 besondere Ausbildungsfahrten vorgeschrieben. Eine Fahrt wird dabei mit 45 Minuten angesetzt.

Diese kann man aber auch beliebig "kombinieren" und es sind sogar mehrere als Doppelstunde vorgeschrieben.

https://www.gesetze-im-internet.de/fahrschausbo_2012/anlage_4.html

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

(zusätzlich zu den Fahrten nach den Nummern 1 und 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten)

Vielleicht interpretierst du deine bisherigen 5 Fahrten einfach falsch.

Eine Überlandfahrt bei Dämmerung oder Dunkelheit kann und wird entsprechend für die andere "Kategorie" gewertet werden.

Du solltest einfach deinen Fahrlehrer danach fragen - der wird dir die Auflösung des Knotens geben ;-)

Viele Grüße

Michael


chayenne2703 
Beitragsersteller
 24.04.2017, 15:46

Ich habe meinen Fahrlehrer gefragt, er meinte Fahrten im dunkeln sind nicht direkt "Nacht. bzw. Beleuchtungsfahrten" und auf der Autobahn waren wir noch nicht.
Ich habe 5 Doppelstunden Sonderfahrt gemacht, steht auch bei meinem Fahrlehrer so im Protokoll. Da kann dann ja aber etwas nicht passen - verstehst du ? Denn wenn ich tatsächlich 10 Stunden (also 5 Doppelstunden) Sonderfahrten gehabt hätte, dann wäre ich ja bereits im dunkeln gefahren und auch auf der Autobahn und beides ist nicht der Fall. Wir sind bis jetzt nur im hellen in der Stadt gefahren also keine Autobahn und nicht im dunkeln.

19Michael69  24.04.2017, 15:52
@chayenne2703

Da musst du nochmal mit deinem Fahrlehrer sprechen. Wieso und warum er das "meint", weiß ich natürlich nicht.

"Beleuchtungsfahrten" gibt es nicht und vorgeschrieben sind Fahrten "bei Dämmerung oder Dunkelheit".

Dementsprechend müssen die auch entsprechend gewertet werden, wenn es denn zumindest in der "Dämmerung" war. Im "Dunkeln" dann erst Recht.

Gruß Michael

diePest  24.04.2017, 15:55
@19Michael69

Aber man kann ja auch während der Dämmerung Stadtfahrten oder Überlandfahrten machen .. 

19Michael69  24.04.2017, 15:57
@diePest

Jo - das meine ich doch damit - dass eine (oder mehrere) ihrer 5 Überlandfahrten bereits auch "Nachtfahrten" waren.

Gruß Michael

diePest  24.04.2017, 22:35
@19Michael69

Oder es waren Stadtfahrten, oder Überland oder so. Nur weil es dunkel ist, muss es ja keine Nachtfahrt sein. ^^

Man kann das auch anders sehen.. es sind ja 12 Stunden .. also könntest du die ja wirklich alle in Doppelstunden abfahren. Man kann zB. 2x 2 Überland, 2 x 2 Autobahn und 1x eine Überland und eine Nacht und 1 x 2 Nacht. 

Ich denke deine Fahrschule wird das schon korrekt machen .. oder hast du bereits schon die Fahrten alle gefahren?

Aber generell .. 12 Sonderfahrten a 45 Minuten wobei bei ÜL und AB je einmal 90 Minuten vorgeschrieben sind. 

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite seit über 20 Jahren im Büro einer Fahrschule

chayenne2703 
Beitragsersteller
 24.04.2017, 14:43

Ich habe jetzt 5 Sonderfahrtstermine bezahlt und bin diese auch gefahren. Bin aber ausschließlich Überland gefahren.

Also habe 5x 80 € bez. = 400 €
80 = 2 Sonderfahrtstunden ergibt 10 Sonderfahrtsstunden aber nur Überland obwohl ich das ja nur 5x brauche

diePest  24.04.2017, 14:48
@chayenne2703

Hast du mal nach dem Grund gefragt? Warum nur Überland gefahren wurde? Das steht auch so auf der Rechnung drauf? 10x Überland? 

Was viele nicht wissen .. 12 Sonderfahrten sind vorgeschrieben.. aber.. ein Fahrlehrer kann auch mehr machen, wenn das "Talent" des Schülers das erfordert. 

chayenne2703 
Beitragsersteller
 24.04.2017, 15:42
@diePest

Also das ist ja das .. ich hatte im Dezember 4 Doppelstunden Sonderfahrten... dann hatte ich krankheitsbedingt 2 Monate Pause und als ich jetzt weitermachen wollte meinte die Sekretärin, es wäre nie eingetragen das ich Sonderfahrten gemacht habe also müsste ich das jetzt wieder von vorne machen...  was ich bestimmt nicht mache denn auf der Rechnung steht nur der Endbetrag drauf, nicht für welche Fahrten gezahlt wurde

diePest  24.04.2017, 15:54
@chayenne2703

Aber auf der Rechnung steht doch nicht nur einfach ein Preis? Ohne Anzahl Fahrten oder so? Hast du die Rechnung in der Fahrschule schon mal vorgelegt? Und bist du sicher das es Überlandfahrten waren? Was kostet denn die normale Stadtfahrt?

12 x 45 min ;) Dann stimmt das was nicht


chayenne2703 
Beitragsersteller
 24.04.2017, 14:40

Danke ! Der Meinung bin ich auch.