Sonderfahrten doppelt abrechnen?
Hallo zusammen :)
ich habe eine Frage bezüglich der Sonderfahrten. Man muss ja 5 Stunden Überlandfahrt, 4 Stunden Autobahnfahrt & 3 Stunden Beleuchtungsfahrt machen.
Handelt es sich dabei jeweils um Doppelstunden ? Also muss man 12 Doppelstunden halten (also 12x90 Min) oder wirklich nur 12 x 45 Min (also 12x 45 Min / eine Fahrstunde)...
Denn in meiner Fahrschule zahle ich für einen Sonderfahrtstermin 80,00 € ( eine Sonderfahrtsstunde kostet 40 € und es werden immer Doppelstunden gemacht) und das zahle ich dann 12x laut Aussage der Fahrschule (hätte dann quasi anstatt 5 Überlandstunden 10 usw... ) und bin bei ca 1000€ nur für die Sonderfahrten. Kann das so stimmen ? Denn das wären dann Ja quasi 24 Fahrstunden. Klar ich weiss es lohnt sich nicht nur 45 min zu fahren aber die dürfen doch dann nicht doppelt von mir abkassieren was sie ja quasi tun..
Ich hoffe das war einigermaßen Verständlich :D Falls nicht einfach nochmal nachfragen bitte :D Hoffentlich kann mir einer helfen, ich bin nämlich nachher in der Fahrschule und würde das gerne mal ansprechen.
danke für jede hilfeeeee :)
4 Antworten
Die Anzahl der Fahrstunden das ist das Minimum was man machen muss es kann auch verdoppelt oder verdreifacht werden meint der Fahrlehrer das die paar Stunden bei weiten nicht ausreichen und man noch immer nicht Fehlerfrei fährt .
Auch bei Sonderfahrten geht das ohne weiters das man mehr machen muss es gibt kein Maximum auch wen das 100 oder 200 nötig sind .
Die 12 sind das Minimum was man machen muss und nicht das Maximum .
Überblick über die Mindeststundenzahl der Sonderfahrten (eine Fahrstunde = 45 Minuten).
Wichtig: Der Fahrlehrer kann und muss auch mehr Sonderfahrten durchführen, wenn der Ausbildungsstand des Fahrschülers das erfordert.
http://www.fuehrerschein.info/%C3%9Cbersicht_der_Sonderfahrten
Hallo Chayenne,
es sind insgesamt 12 besondere Ausbildungsfahrten vorgeschrieben. Eine Fahrt wird dabei mit 45 Minuten angesetzt.
Diese kann man aber auch beliebig "kombinieren" und es sind sogar mehrere als Doppelstunde vorgeschrieben.
https://www.gesetze-im-internet.de/fahrschausbo_2012/anlage_4.html
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
(zusätzlich zu den Fahrten nach den Nummern 1 und 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten)
Vielleicht interpretierst du deine bisherigen 5 Fahrten einfach falsch.
Eine Überlandfahrt bei Dämmerung oder Dunkelheit kann und wird entsprechend für die andere "Kategorie" gewertet werden.
Du solltest einfach deinen Fahrlehrer danach fragen - der wird dir die Auflösung des Knotens geben ;-)
Viele Grüße
Michael
Da musst du nochmal mit deinem Fahrlehrer sprechen. Wieso und warum er das "meint", weiß ich natürlich nicht.
"Beleuchtungsfahrten" gibt es nicht und vorgeschrieben sind Fahrten "bei Dämmerung oder Dunkelheit".
Dementsprechend müssen die auch entsprechend gewertet werden, wenn es denn zumindest in der "Dämmerung" war. Im "Dunkeln" dann erst Recht.
Gruß Michael
Aber man kann ja auch während der Dämmerung Stadtfahrten oder Überlandfahrten machen ..
Jo - das meine ich doch damit - dass eine (oder mehrere) ihrer 5 Überlandfahrten bereits auch "Nachtfahrten" waren.
Gruß Michael
Oder es waren Stadtfahrten, oder Überland oder so. Nur weil es dunkel ist, muss es ja keine Nachtfahrt sein. ^^
Man kann das auch anders sehen.. es sind ja 12 Stunden .. also könntest du die ja wirklich alle in Doppelstunden abfahren. Man kann zB. 2x 2 Überland, 2 x 2 Autobahn und 1x eine Überland und eine Nacht und 1 x 2 Nacht.
Ich denke deine Fahrschule wird das schon korrekt machen .. oder hast du bereits schon die Fahrten alle gefahren?
Aber generell .. 12 Sonderfahrten a 45 Minuten wobei bei ÜL und AB je einmal 90 Minuten vorgeschrieben sind.
Ich habe jetzt 5 Sonderfahrtstermine bezahlt und bin diese auch gefahren. Bin aber ausschließlich Überland gefahren.
Also habe 5x 80 € bez. = 400 €
80 = 2 Sonderfahrtstunden ergibt 10 Sonderfahrtsstunden aber nur Überland obwohl ich das ja nur 5x brauche
Hast du mal nach dem Grund gefragt? Warum nur Überland gefahren wurde? Das steht auch so auf der Rechnung drauf? 10x Überland?
Was viele nicht wissen .. 12 Sonderfahrten sind vorgeschrieben.. aber.. ein Fahrlehrer kann auch mehr machen, wenn das "Talent" des Schülers das erfordert.
Also das ist ja das .. ich hatte im Dezember 4 Doppelstunden Sonderfahrten... dann hatte ich krankheitsbedingt 2 Monate Pause und als ich jetzt weitermachen wollte meinte die Sekretärin, es wäre nie eingetragen das ich Sonderfahrten gemacht habe also müsste ich das jetzt wieder von vorne machen... was ich bestimmt nicht mache denn auf der Rechnung steht nur der Endbetrag drauf, nicht für welche Fahrten gezahlt wurde
Aber auf der Rechnung steht doch nicht nur einfach ein Preis? Ohne Anzahl Fahrten oder so? Hast du die Rechnung in der Fahrschule schon mal vorgelegt? Und bist du sicher das es Überlandfahrten waren? Was kostet denn die normale Stadtfahrt?
12 x 45 min ;) Dann stimmt das was nicht
Ich habe meinen Fahrlehrer gefragt, er meinte Fahrten im dunkeln sind nicht direkt "Nacht. bzw. Beleuchtungsfahrten" und auf der Autobahn waren wir noch nicht.
Ich habe 5 Doppelstunden Sonderfahrt gemacht, steht auch bei meinem Fahrlehrer so im Protokoll. Da kann dann ja aber etwas nicht passen - verstehst du ? Denn wenn ich tatsächlich 10 Stunden (also 5 Doppelstunden) Sonderfahrten gehabt hätte, dann wäre ich ja bereits im dunkeln gefahren und auch auf der Autobahn und beides ist nicht der Fall. Wir sind bis jetzt nur im hellen in der Stadt gefahren also keine Autobahn und nicht im dunkeln.