Heizkörperwechsel /-entfernung in Eigentumswohnung

Ich habe in meiner Eigentumswohnung bei der Renovierung des Badezimmers (3 m², fensterlos) den Heizkörper entfernen lassen. Der Ableser hat das Röhrchen mitgenommen und es taucht in der Jahresabrechnung noch auf. Das war kein Problem.

Bei der heutigen Renovierung aller anderer Zimmer wurden die anderen Heizkörper (waren knapp 40 Jahre alt und hatten bereits Rost angesetzt) durch meinen Bruder (Fachkraft) ausgetauscht. Und dabei wurden die Gasröhrchen abmontiert. Die müssen jetzt wieder dran.

Die Frage ist nun, ob ich das über den Verwalter in Auftrag geben muss oder die Firma selbst beauftrage und wer die Kosten hierfür trägt . Lt. meinem Bruder darf das nur eine bestimmte Firma machen, die auch die Röhrchen abliest.

In der Erklärung zum Sondereigentum steht drin: Teile der Gebäude, die für deren Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, sowie Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen, sind nicht Gegenstand des Sondereigentums, selbst wenn sie sich im Bereich der im Sondereigentum stehenden Räume befinden. Hiernach gehören zum Sondereigentum insbesondere: ... 5. Anlagen und Einrichtungen innerhalb der im Sondereigentum stehenden Räume, soweit sie nicht dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentumer dienen. Danach stehen im Sondereigentum Elektroherde, Wasch- und Badeeinrichtung, Kücheneinrichtungen, Wandschränke, Garderoben, Heizkörper sowie die Zu- und Ableitungen der Versorgungs-, Heiz- und Entwässerungsanlagen jeder Art von den Hauptsträngen an, soweiot diese Gegenstände nicht wesentliche Bestanteile des Grundstücks im Sinne der §§93 bis 95 des BGBs sind.

Die Frage ist nun, ob ich das über den Verwalter in Auftrag geben muss oder die Firma selbst beauftrage und wer die Kosten hierfür trägt . Lt. meinem Bruder darf das nur eine bestimmte Firma machen, die auch die Röhrchen abliest.

Eigentumswohnung, Heizkörper
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.