Hallo erst mal!

Wir haben am 08.12.2011 eine Wohnung gekauft (Kaufvertrag unterschrieben) & nach Vertrag offiziell am 01.03.2011 diese in Besitz übernommen(Tatsächlich laut Übergabeprotokoll fand es erst am 03.03.2011 statt). Im November 2011 haben wir dann eine Zahlungsaufforderung von der Verwaltung bekommen, laut deren wir für eine Sonderumlage aufkommen müssen. Diese wurde am 10.11.2010 auf der Wo-Eig-Versammlung beschlossen und wurde zum 01.03.2011 fällig. Da unsere Verwaltung äußerst arbeitsscheu ist, wurde die Niederschrift der Beschlüsse dieser Versammlung erst lange nach Kauf der Wohnung verschickt. Wir haben sie erst vor paar Tagen bekommen. Außerdem wurde dieser Beschlüss nirgends vor Vertragsabschluss erwähnt, obwohl der Verkäufer und die Verwaltung danach gefragt wurden. Laut Vertrag " von der Übergabe an gehen Nutzen, Lasten und die Gefahr auf den Käufer über. Die Ansprüche öffentlicher & privater Versorgungsunternehmen übernimmt der Käufer ebenfalls ab Übergabe. Sämtliche Erschließungs- &sonstige Anliegerbeiträge werden unabhängig vom bautechnischen Beginn der Maßnahmen ab sofort vom Käufer bezahlt, soweit diese von der Gemeinde beim Verkäufer noch nicht angefordert sind. Der Verkäufer versichert, dass Zahlungsrückstände aus rechtskräftigen Beitragsbescheiden nicht bestehen." Außerdem laut Verwalterin (im September 2011 in der letzten Versammlung): "die Sanierungsarbeiten können nicht ausgeführt werden, solange alle Eigentümer diese Sonderumlage nicht bezahlt haben." Die entsprechenden Arbeiten wurden aber schon im August 2011 durchgeführt. Wer muss in diesem Fall rechtlich gesehen zahlen? Darf die Verwaltung mit Zahlungsaufforderungen so lange warten? Wer kann helfen?

Für Ihre Antworten bedanke ich mich ganz herzlich im Voraus.

P.S.: Übrigens die Niederschrift der Beschlüsse der letzten Versammlung, diese fand Anfang September statt, haben wir immer noch nicht bekommen. Ist es normal? Entschuldigung für so viel Text.