ich wohne als Eigentümer in einem 13 Familienhaus. 6 Wohneinheiten sind Eigentum,
7 Wohnungen gehören einer Wohnungsbaugesellschaft. Der Wasservebrauch wird über einen Zähler abgerechnet. Die Eigentümer würden gerne eigene, wohnungsbezogene Wasserzähler einbauen. Bei den Eigentümerversammlungen wird der Vorschlag regelmäßig abgeschmettert, weil die Wohnungsbaugesellschaft leider die Stimmenmehrheit besitzt. Die wollen nicht mehr investieren, sondern nur die Miete kassieren. Die Wasserumlage geben die sowieso an Ihre Mieter weiter. Habe jetzt gehört, daß ab einer gewissen Anzahl von Wohneinheiten auf jeden Fall für jede Wohnung Wasserzähler eingebaut werden müssen. Frage: Gibt es da eine gesetzliche Grundlage?