Hallo. ich habe mir eine Dachgeschosswohnung mit ausgebauten Spitzboden gekauft.Jetzt sind zwei Dachfenster(Spitzboden) kaputt.und die Hausverwaltung sagt das die anderen Eigentümer nicht mit haften müssen weil der Voreigentümer die ausgebaute Nutzfläche nicht in der Teilungserklärung hat eintragen lassen,,,heißt für das untere würden sie mit aufkommen aber für das obere muss ich selber haften!wusste ich doch nicht wie die das vor 18Jahren geregelt haben!! Vielleicht weiß jemand von Euch was oder ob ich da was machen kann oder so hin nehmen muss.. ..danke schon mal:-))