Ich bin Eigentümer einer Wohnung und kann die Lohn- und Handwerkerleistungen in der Steuererklärung absetzen. Wie ist des mit den Verwaltergebühren. Sind das nicht auch Lohnleistungen und kann man die nicht auch zusätzlich absetzen. Vielleicht weiss jemand darüber Bescheid? Vielen Dank!