Hallo,

ich habe 3 von 18 Wohnungen. Es sind je 6 Wohnungen pro Haus , also ingesamt 3 Häuser. In der Teilungserklärung sind alle 3 Häuser bzw. 18 Wohnungen genannt. Meine Frage: Kann man eine solche Gemeinschaft wieder auflösen ?? z.B. jeder Haus für sich ?? Wenn ja : Wie ?? Wenn warum nicht ??

Danke im Vorraus.