Hallo Forumsmitglieder,

kürzlich kam in unserer WEG eine Frage bezüglich Reparaturkosten eines Balkons auf.

Folgender Fall:

Der Balkon meiner Nachbarin ist undicht, sprich es dringt Wasser von den Fließen zum Estrich vor. Das Wasser tropft aber nicht zum Nachbarbalkon darunter. Jetzt hat die Nachbarin eine Rechnung über 3.500€ präsentiert und meinte, das müsse die Eigen- tümergemeinschaft zahlen. Balkonfließen kaputt und der Estrich muss auf dem gesamten Balkon erneuert werden.

Was ist nun richtig? Wer muss die Rechnung übernehmen? Eingentümergemeinschaft oder Wohnungsinhaberin. In unserer Teilungserklärung ist geregelt, das der Balkon Sondereigentum ist. Aber die Reparaturkosten für tragende Teile die Gemeinschaft übernehmen muss. Nur Fließen und Estrich sind keine tragenden Teile.

Kennt sich jemand damit aus?

Vielen Dank für eure Hilfe

Grüße Martin