Hallo,

ich besitze eine Eigentumswohnung in einer Wohnanlage die ich vermietet habe. Der Mieter bemerkte vor kurzem, dass Wasser aus einer Silikonfuge am Boden im Bad austritt. Wir haben sofort einen Installateur beauftragt die Sache zu begutachten. Der wiederum hat uns empfohlen einen Ortungsdienst für Wasserschäden zu beauftragen, der nach dem Wasseraustritt suchen soll. Dies haben wir dann auch getan. Dieser Ortungsdienst hat dann auch herausgefunden, dass der Zulaufschlauch für den Unterputz-Spülkasten (unter dem Spüldeckel in der Wand) defekt ist und dort Wasser austritt. Daraufhin wurde der kaputte Flexschlauch ausgetauscht. Die ganze Sache hat ca. 1000 Euro gekostet. Schäden an der Einrichtung der Wohnung traten nicht auf. Als Eigentümer der Wohnung habe ich mich nun an die Hausverwaltung gewendet, die ja für das Gebäude eine Gebäudeversicherung abgeschlossen hat. Die Hausverwaltung hat die Rechnungen an die entspechende Versicherung weitergeleitet. Daraufhin bekam ist folgenden negativen Bescheid von der Allianz:

Nicht zu den versicherten Rohrleitungen zählen die geltend gemachten Positionen (Anschlussschlauch des UP Spülkaten) einschließlich aller Nebenkosten. Derartige Armaturen und Einrichtungen sind lediglich im Falle von Frosteinwirkung versichert, welche jedoch nicht vorliegt.

Kann es denn sein, dass hierfür die Gebäudeversicherung nicht zuständig ist? Habe schon von anderen Fällen gehört, dass die Gebäudeversicherung gezahlt hat, wenn der Flexanschluss an ein Waschbecken kaputt gegangen ist. Müsste ich etwa als Eigentürmer der Wohnung hierfür eine separate Gebäudeversicherung oder eine entsprechend andere Versicherung abschließen? Oder zahlt nur die Allianz nicht und andere Gebäudeversicherungen doch?

Vielen Dank schon mal vorab für Euere Antworten

D.Götz