Hallo!

Ich habe ein rechtlich drängendes Problem bzw. eine Frage: Ein Bekannter (arbeitslos aber kein Hartz4) hat einen enormen Schuldenberg angehäuft. Es sind diverse Schulden an Privatgläubiger übrig, auch hat er sein Hausgeld seit über 1 Jahr nicht bezahlt (Wohnungseigentümer, Wohnung ist abbezahlt). Die Schulden wird er auch auf längere Zeit nicht zurückzahlen können (hat keine Lust zu arbeiten).

Die Wohnungseigentümergemeinschaft betreibt daher aktuell die Zwangsversteigerung der Wohnung. Der Wert der Wohnung wurde im April bereits durch das Amtsgericht durch Beschluss festgesetzt und steht, ich gehe daher adavon aus, dass der Termin bald stattfindet (oder?).

Die Türe öffnet der Schuldner wie bei solchen Menschen oft üblich niemandem, auch ist er postalisch im Prinzip nicht erreichbar. Seit kurzem befindet er sich zudem im Ausland. Nun meine Frage:

Kann die Zwangsversteigerung, welche vermutlich in den nächsten zwei Monaten stattfindet, auch in dessen Abwesenheit erfolgen? Gibt es keine Probleme wegen Zustellung usw.? Und was passiert mit dem "Erlös" der Versteigerung?

Wäre klasse wenn sich ein Jurist/Anwalt zu Wort melden könnte!

Vielen Dank im Voraus!