Hallo, hoffe jemand hat Rat. Folgender Fall: Im Juni 2010 habe ich eine Eigentumswohnung gekauft.Die Wohnung ist vermietet und wird über eine Hausverwaltung verwaltet. Die NK- Abrechnung für 2010 kam erst jetzt. und für den Zeitraum wo ich die Whg hatte bekam ich bzw nun die Mieterin sogar etwas zurückgezahlt. Doch nun wurde von der Hausverwaltung für den Zeitraum vom 01.01.- 01.05.2010 ein Betrag abgebucht unter der Angabe "Nebenkostennachzahlung Herr XY (Vorbesitzer). Muss ich das it dem Vorbesitzer aushandeln? Schliesslich war er zu dem genannten Zeitpunkt im Grundbuch eingetragen!! Und wozu ist dann überhaupt die HV da? Gibt es hier eine gesetzliche Regelung?

Besten Dank für einen Tipp

MfG

Cinna