Muss ich meinem Arbeitskollegen meine Telefonnummer oder eine Möglichkeit geben mich zu erreichen für Notfälle wenn er mich für einen 1 Monat vertritt?

Hallo, mein Arbeitskollege hat mich gefragt wie ich im Notfall erreichbar wäre, er vertritt mich für eine längere Abwesenheit von ca. 1 Monat. Ich habe ihm gesagt dass ich ihm die Nummer nicht geben will weil ich in den vergangenen Jahren auch ohne Notfallnummer ausgekommen bin und weil man alles selbst lösen konnte und weil ich mich bei Herausgabe einer Nummer auch erreichbar halten muss was ich nicht will. Ich will einfach meine Nummer nicht hergeben. In meinem Arbeitsvertrag steht nichts direkt drin dass ich die Nummer hergeben muss, nur eventuell lässt sich aus einem § "Verpflichtung Datenschutz und Fernmeldegeheimnis; Einwilligung Datentransfer" so etwas ableiten. Ich zitiere mal den entsprechenden Absatz:

"Sie willigen mit Ihrer Unterschrift unter diesen Vertrag ein, dass zur Abwicklung des Anstellungsverhältnisses und zu Zwecken der Personaladministration Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen durch die Gesellschaft oder einer von ihr beauftragten Stelle erhoben, verarbeitet, gespeichert bzw. genutzt und an andere Gesellschaften im Konzern XYZ* übermittelt werden."

  • = Konzern XYZ ist der Konzern bei dem ich beschäftigt bin.

Könnt Ihr aus diesem Absatz herauslesen dass ich meinem Kollegen meine Nummer geben muss?

Ich habe ein Diensthandy, das schalte ich natürlich aus während meiner 1 Monat Abwesenheit, ich habe ja keine Rufbereitschaft.

Datenschutz, Arbeit, Notfall, Recht, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Vertrag, Büro, Kollegen, Rufnummer
Schufa-Auskunft von Arbeitgeber ohne Einwilligung vom Arbeitnehmer eingeholt. Darf er das?

Hallo liebe Community.. ich hoffe ich bekomme oder Rat, weil wir ziemlich eingeschüchtert und geschockt sind. Folgende Sachlage: meine Freundin hat vor 4 Wochen eine neue Tätigkeit begonnen. Ich denke mal was genau sie dort macht ist eher sekundär. Sie musste zunächst mal, nachdem Sie eine Woche die Kollegen und den groben Arbeitsablauf kennen gelernt hat, auf Seminare um die Produkte der Firma kennen zu lernen. Sie wurde in dieser Kennenlern-Woche auch freundlich empfangen und jeder ist gut mit Ihr umgegangen. Nachdem die Seminare beendet waren, musste Sie wieder im Betrieb Ihre Tätigkeit aufnehmen. Direkt am Montag bekam meine Freundin dann eine merkwürdige E-Mail von der Personalchefin, dass Sie zu einem persönlichen Gespräch mit dem Chef höchstpersönlich geladen wird. Als dann der Tag des Gesprächs gekommen war hat die Personalchefin einen Ausdruck auf den Tisch geknallt und meine Freundin gefragt was das denn ist. Es handelte sich hier wohl um eine negative Schufa-Auskunft. Die Personalchefin hat den Namen meiner Freundin durch ein System laufen und prüfen lassen. Ihr wurde gesagt, dass Sie mit einer negativen Schufa die Tätigkeit nicht mehr ausüben kann und sie soll das ganz schnell klären. Es wird wohl nicht gut angesehen wenn Mitarbeiter dieser Firma eine negative Schufa aufweisen. Meine Freundin ist daraufhin aus allen Wolken gefallen. Sie war grade mal ein paar Wochen im Betrieb und dann sowas. Sofort war Ihr auch klar ,dass da was nicht stimmt. Sie hat weder irgendwann mal eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt noch hat sie mal einen Kredit aufgenommen oder irgendwas. Daraufhin hat Sie eine gute Freundin beauftragt Ihre Schufa prüfen zu lassen. Alles sauber! Nix mit negativer Schufa ! Jetzt fragen wir uns natürlich zum einen wieso sowas der Arbeitgeber behauptet!? Aber das wird hier wohl leider auch niemand beantworten können. Es sei denn vielleicht gibt es hier ja sogar welche , die auch schonmal so einen Fall hatten..für uns sieht es ein wenig so aus, als wolle hier der Arbeitgeber meine Freundin schnell los werden. Aber sie ist ja in der Probezeit!? Wieso nicht ehrlich sein und sagen: es passt nicht!!?? Zum anderen die Frage: darf der Arbeitgeber einfach so die Daten meiner Freundin prüfen lassen auf negative Schufa ohne zu fragen? Wie gehen wir jetzt am besten vor? Meine Freundin hat am Freitag noch ein Gespräch aber mich ärgert diese ganze Angelegenheit einfach so sehr , dass ich hoffe dass hier jemand was erzählen kann.. danke schonmal

Datenschutz, Kündigung, Arbeitgeber, Klage, Schufa
Elternsprechtag obwohl volljährig - Lehrer möchte Eltern anrufen und Auskunft über Noten geben?

Hallo, ich bin volljährig (19 Jahre alt), und habe einen Zettel bekommen. Auf dem Zettel stand ich hätte "Defizite / Probleme" in 4 Fächern und meine Eltern sollten doch bitte zum Elternsprechtag kommen.

Wenn sie nicht können möchte meine Lehrerin sie anrufen. Außerdem sollen sie den Zettel unterschreiben.

Auf dem Zettel steht "Unterschrift des Erziehungsberechtigten".

Ich gehe in die 12 Klasse (Letztes Jahr) eines Berufskollegs und schreibe im nächsten Halbjahr meine Prüfungen.

In den Fächern stehe ich samt alle 4 also gar nicht so schlecht wie man es auf dem ersten Blick denkt. Außerdem schreibe ich in 2 Fächern von denen noch die erste Arbeit und deswegen kann die 4 auch schnell eine viel bessere werden.

Ich möchte den Zettel jetzt gerne selbst unterschreiben da ich ja volljährig bin und meine Eltern nicht mehr die Erziehungsberechtigten sind. Außerdem möchte ich mich auf Paragraph 120 des Schulgesetzes beziehen, das meine Lehrerin keine Auskunft gibt an meinen Eltern.

Wird das so alles klappen, wie ich mir das jetzt vorstelle? Bitte um Antwort, denn ich habe kein Bock das meine Eltern rum stressen, weil ich jetzt in 4 Fächern, 4 stehe. Der Elternsprechtag soll morgen sein, ich schreibe 2 Arbeiten + Praktische Fahrprüfung alleine diese Woche. Das meine Lehrerin da jetzt noch rum stressen will, weil ich in 4 Fächern 4 stehe, obwohl ich in 2 Fächern noch die erste von 2 Arbeiten schreibe und die Note noch nicht einmal ansatzweise Fest steht.

Liebe Grüße

PS: Ich will meine Lehrerin höfflich Fragen, das sie damit einverstanden ist, denn es würde mir in dieser Situation weniger Hilfreich sein, als sie es denkt.

Datenschutz, Elternsprechtag, volljährig
Darf ein Tierheim Kontaktdaten an den Vorbesitzer des Tieres geben und diesen mit zur Kontrolle bringen?

Meine Familie hat sich vor ein paar Monaten einen Kater aus dem Tierheim geholt. Wir wurden bereits vor Ort ziemlich unhöflich behandelt, weil meine Eltern neben ihren Jobs noch einen kleinen Biolandhof haben und die Tierheimmitarbeiter - sicherlich aufgrund schlechter Erfahrungen - Vorurteile gegenüber Bauern haben....von der unhöflichen Behandlung abgesehen lief die Vermittlung aber reibungslos.

Nun hat ein paar Wochen nach der Vermittlung plötzlich die Vorbesitzerin angerufen, meinen Eltern Vorschriften gemacht, wie sie den Kater zu füttern haben etc und den Wunsch geäußert vorbei zu kommen. Meine Eltern haben dies verneint, da sie der Meinung sind dass es auch für das Tier eher verwirrend ist (Hintergrund: Die Vorbesitzerin hat das Tier 2 Mal aus dem Tierheim geholt und wieder abgegeben, er war 1 Jahr lang im TH bevor er nun endlich vermittelt wurde!).

Die Frau meinte erst, sie würde akzeptieren dass meine Eltern ihren Besuch nicht wünschen, nun hat das TH eine Nachkontrolle angekündigt und bringt die Dame dabei mit (sie ist mit der Leitung des Tierheims scheinbar befreundet). Auf unsere Nachfrage ob das normal sei, dass Kontaktadressen und -nummern an Vorbesitzer gegeben werden und diese zur Besichtigung kämen meinten sie "natürlich!".

Ich kenne die rechtliche Lage nicht und bitte daher um Rat - sowas kann doch nicht in Ordnung sein? Die Nachkontrolle an sich wäre ja kein Thema, aber muss das sein, dass sie die Vorbesitzerin mitschleppen? Wir haben Angst dass sie nun plötzlich ihr Tier wieder zurück will :( (Wäre ja nicht das erste Mal).

Datenschutz, Recht, Tierheim, Vorbesitzer
Dürfen Lehrer genau überwachen, was ihre Schüler am PC machen?

Ich möchte gleich erwähnen, dass es mir jetzt nicht darum geht, dass ich mir irgendwelche Dinge am PC ansehe, die in der Schule nichts verloren haben. Konkret geht es um folgendes: Wir mussten in der Berufsschule zwei Briefe nach Önorm verfassen, dazu haben wir die Vorlage, wie der Brief aussehen soll sowie das Logo des Unternehmens bekommen. Ich war an diesem Schultag gedanklich ziemlich abwesend und daher nicht unbedingt produktiv, denn ich habe nur einen Brief in dieser Stunde geschafft. Eine Klassenkollegin, die die Önorm in der ersten Klasse nicht gelernt hat, weil sie erst später eingestiegen ist, hat sich bemüht, alles richtig zu machen, denn es war der Erste Brief, den sie nach Önorm verfassen musste. Unsere unterlagen waren am Schulserver gesichert, wo jede(r) einen Ordner mit seinen Unterlagen hat. Die Stunde ging dem Ende zu und wir hatten beide erst einen Brief verfasst, allerdings jeder einen anderen, deswegen habe ich, meinen Brief in ihren Ordner kopiert und ihren in meinen Ordner kopiert, um sicherzustellen, dass wir keine schlechten Noten bekommen.

Ich spreche hier übrigens nicht von einem Test oder einer Klassenarbeit oder ähnlichem, sondern vom ganz normalen "bring es dir selbst bei"-Unterricht in der Berufsschule. Wir müssen uns alles selbst ausarbeiten und die Lehrer sehen sich das bloß an und sagen, was falsch ist. Dadurch entsteht quasi die Mitarbeitsnote.

Von einem Moment auf den anderen ist unsere Lehrerin (wie üblich) komplett ausgerastet und hat gemeint, sie hätte uns die ganze Stunde beobachtet und unsere Ordner offen gehabt um zu sehen, was wir sichern. Dann hat sie sich berechtigter Weise darüber aufgeregt, dass wir die Briefe kopiert haben. Dann hat sie allerdings gemeint, dass wegen UNS beiden die ganze Klasse jetzt keine Vorlagen und Logos mehr bekommt, sondern wir alles selbst machen müssen und hat die Klasse mehrmals explizit dazu aufgefordert, sich "bei uns zu bedanken" und "das mit uns zu klären." Gestern hat sie weiter gemeint, dass die jetzt auch die Schularbeit anders gestalten, die Benotung ändern und uns keinerlei Unterlagen mehr zur Verfügung stellen wird. Leider war ich gestern nicht in der Berufsschule, da ich an einem Wettbewerb für die besten Lehrlinge teilgenommen habe und konnte daher als Schülervertreter nicht einschreiten.

Dementsprechend begeistert ist unsere Klasse.

Ich werde so und so mit unserer Schulleiterin sprechen, weil sie nicht die ganze Klasse für eine kleine Schummelei von zwei Personen derart heftig bestrafen kann. Meine Hoffnung zusätzlich ist nur, dass gesetzlich irgendwo geregelt ist, ob Lehrer ihre Schüler derart ausspionieren dürfen, oder nicht. Kennt sich da jemand aus?

Vielen Dank schon vorab!

LG

Philipp

Datenschutz, Schule, Schüler, Lehrer, Schülervertretung, Strafe, ungerecht

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