Mitarbeiterbewertungen veröffentlichen?

Hallo,

seit einiger Zeit haben wir ein Prämiensystem in der Firma in dem vierteljährlich, natürlich freiwillig, eine Gewinnbeteiligung ausgeschüttet wird.

Es wird x% des Gewinnes auf die Mitarbeiter aufgeteilt. Das ganze System wird über einen Schlüssel gefahren, sprich verschiedene Faktoren regeln welcher Mitarbeiter wie viel Geld aus dem Pott bekommt.

  1. Ist es an die geleistete Arbeitszeit gekoppelt. Wer Krank, Urlaub hatte oder Teilzeit arbeitet bekommt weniger.
  2. Legt die Cheffin für jeden Mitarbeiter einen Faktor fest der schlichtweg geheim bleibt. Hier spielt die Position also eine Rolle. Vorarbeiter, Bürokraft, Putzfrau
  3. Zum Schluss müssen sich die Angestellten auch noch gegenseitig bewerten nach dem Motto wie toll war Kollege X in den letzten 3 Monaten. War dieser in der Zeit krank, wird ihm hier garantiert gleich das zweite Mal einer „reingedrückt“. Wenn man den Kollegen einfach nicht mag natürlich auch. Diese Bewertung der anderen geschieht anonym.

Meine erste Frage wäre einfach mal, ob das alles so in Ordnung ist. Die zweite ist folgende:

Im Anschluss an das Bewerten wird die Auswertung (nur die der Mitarbeiter untereinander) in der Firma ausgehängt. So gibt es am Ende eine Person die totunglücklich ist, weil sie oder er die wenigsten Punkte hat und eine Person die sich ab sofort für den Überflieger hält. All das soll die Mitarbeiter/innen motivieren. Hierzu sei gesagt, das zwischen 0,5 und 1,5 bewertet werden kann mit zwei Nachkommastellen. Alles wird dann addiert und durch die Anzahl der Mitarbeiter geteilt, Am Ende kommt also ein Wert wie 0,86 , 1,09 oder 1,36 raus. Je höher desto besser. Bei einer Mitarbeiteranzahl unter 20 Personen geht diese Zahl dann auch sehr stark auseinander.

Vielen Dank,

Svea

Datenschutz, Arbeitsrecht, Prämienzahlung
Identität vertauscht,Briefe von versch. Inkasso nicht an mich?

Die Grundsituation ist, dass ich laufend Post bekomme die gar nicht für mich bestimmt ist und das einzige was stimmt ist der Nachname. Es handelt sich dabei meistens um Briefe von Inkasso, Gerichtsvollziehern und Anwälten, das besondere daran ist aber dass von meinem ehm. Wohnort aus NRW nach Niedersachsen gezogen bin,innerhalb meiner Stadt schon mal umgezogen bin und trotzdem immer noch Post für diese Person bekomme. Ich habe auch schon einmal bei der hisigen Creditreform nachgewiesen dass ich das nicht bin, per Ausweis und persönlich da gewesen. Was noch besonders ist, ich kenne diese Person aus meinem Wohnort aus NRW und Sie ist auch "Polizei" bekannt gewesen. Eine Anzeige gegen unbekannt, weil er nicht auffindbar ist habe ich auch schon gestellt, allerdings hier in Niedersachsen, wo diese Person nicht gemeldet ist (laut Polizei) noch nicht. Jetzt hatte ich ein wenig Ruhe, flattert prompt ein neues Schreiben vom Gerichtsvollzieher ins Haus. Ironisch dabei ist, dass der Gerichtsvollzieher MICH als Person kennt, er aber dennoch Post an den anderen versendet unter meiner Adresse. Das Geburtsdatum von dieser Person UND der Geburtsort ist auch ganz anders als meiner.

Bevor ich hier mehr Verwirrung stifte, die kurze Frage ist. Wie kann ich nachweisen dass es irgendwo zu einer Adress/Personenverwechslung gekommen ist,an wen könnte ich mich wenden. Irgendwo muss ja irgendjemand seinen Namen mit meiner Adresse vertauscht haben. Aber wer kann Mir da helfen, ist nicht so dass das schon seit einigen Jahren so läuft, ich bin echt ratlos. Habe schon überlegt ob ich beim hisigen Amtsgereicht eine Verfügung erlasse oder ähnliches, wenn das geht.

Datenschutz, Rechtsanwalt, Recht, Amtsgericht, Identitätsprüfung
Sind Whatsapp-Nachrichten dauerhaft gelöscht?

Hey Leute... folgendes Problem ergibt sich gerade für mich:

Whatsapp bietet im Chat eine Option zum Löschen einzelner Nachrichten oder ganzer Chats an. Im Internet habe ich an einigen Stellen gelesen, dass wohl bei älteren Versionen von Whatsapp die Chats wohl nicht dauerhaft gelöscht werden, da die Nachrichten teilweise noch in einer Datenbank und einem Backup vorhanden sind. Bei neueren Versionen von Whatsapp habe ich noch nicht davon gelesen. Seitdem die gleichzeitige Löschung auf den Geräten des Senders und des Empfängers implementiert wurde scheinen die Nachrichten dauerhaft gelöscht. Allerdings bin ich mir in diesem Punkt unsicher. Es ist lediglich so, dass kein Hinweis darauf besteht, dass sie noch dauerhaft auf dem Gerät gespeichert werden. Dass es wirklich so ist wurde bisher noch nicht behauptet.

In meinem Fall habe ich das Gerät einmal gereinigt - also Chats in Whatsapp und Backup gelöscht (auch in Google Drive). Jedoch bin ich mir unsicher, ob bei dieser älteren Version vielleicht noch Datenbanken von den Chats auf dem Gerät verblieben sind, die dann von der neueren Version wieder bis ins aktuelle Backup weiterverwendet wurden.

Das Gerät wurde mir "gestohlen". Und momentan gehts mir echt Schlecht. Ich hab nichts schlimmes getan. Aber trotzdem sind "Leichen" auf dem Handy. Mein Leben ging in letzter Zeit echt aufwärts. Ich habe mich nur noch auf mein Studium konzentriert und glücklicherweise mit richtig lieben Leuten was gemacht. Alles ist ok gewesen.

Würde mich wirklich freuen, wenn jemand von euch einen Rat für mich hätte.

Handy, Datenschutz, Smartphone, Technik, Sicherheit, IT, WhatsApp
Löschung/Sperrung der Daten, Schülerakte?

Hallo, aus nicht näher bezeichneten Umständen werde ich Einsicht in die Schülerakte gemäß §72 Abs. 5 HSchG einfordern.

Ich gehe in Hessen zur Schule, demnach muss ich mich auf das Hessische Schulgesetzbuch beziehen.

In einzelnen Paragraphen habe ich Andeutungen zur Löschung von bestimmten Daten in der Schülerakte bemerkt oder dort sind Fristen und Umstände zur Löschung der betreffenden Daten enthalten.

In einem Focusartikel habe ich allerdings auch folgendes gelesen:

"Sind einzelne Daten aus Sicht der Eltern nicht mehr erforderlich, können sie beantragen, diese zu löschen."

Quelle: https://www.focus.de/familie/schule/unterricht/die-wahrheit-ueber-schuelerhasser-und-unfaire-noten-geheimakte-schule_id_2410693.html (Seite 2)

Allerdings habe ich nirgendwo im Hessischen Schulgesetzbuch oder in der VOSGV (Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses) entsprechende Paragraphen oder Absätze gefunden, die dieses Recht zur Beantragung und Löschung der Daten beinhalten, gefunden.

Kennt jemand zufällig die betreffenden Artikel im Datenschutzgesetz oder im hessischen Schulgesetz, aus dem das Recht zum Antrag auf Löschung bestimmter Daten hervorgeht oder die Paragraphen dieser Gesetze, aus denen hervorgeht, dass bestimmte Daten und Eintragungen unrechtmäßig sein können?

Wo steht, was in einer Schülerakte drin stehen darf und wie lange es darin stehen darf?

Datenschutz, Schule, Bildung, Deutschland, Recht, Anwalt, Gesetz, Kosten, Hessen, Wirtschaft und Finanzen

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