Windows Hotmail Account gehackt - was kann ich tun?

Hallo,

ich benutze meinen Hotmail Account schon seit weiß ich wie vielen Jahren. Es ist zwar nicht mein Hauptemailaccount, aber ich benutze es für solche kleine Netzwerke. Nun bekam ich am 8.11. eine Benachrichtigung von meinem GoogleAccount, dass jemand mein Passwort etc. geändert hätte, schnell alles noch umgeändert, jetzt wieder in Ordnung. Doch gestern kam, als ich mich bei Hotmail anmelden wollte folgende Benachrichtigung:

Sie können zurzeit nicht auf diese Website zugreifen. Für diese Website ist ein Sicherheitscode für die Anmeldung erforderlich. Nach der Aktualisierung Ihrer Sicherheitsinformationen am 08.12.2015 können Sie auf diese Website zugreifen. Sie können weiterhin auf Websites wie etwa Outlook und Skype zugreifen, die keinen Sicherheitscode erfordern. Am 08.11.2015 haben Sie angefordert, dass Ihre Sicherheitsinformationen ersetzt werden sollen. Aktuelle Sicherheitsinformationen Alternative E-Mail-Adresse: gu*****@gmx.de Neue Sicherheitsinformationen Alternative E-Mail-Adresse: ya*****@sofortsurf.de

Die alternative Sicherheitsinformation ist keine meiner anderen Emails und die neue Sicherheitsinformation kenne ich von meinem GoogleAccount, als es gehackt wurde. Und ich kann nichts ändern. Auch wenn ich eingebe, dass nicht ich es angefordert habe, wollen die mir einen Code an meine aktuelle Sicherheitsinformation schicken, wobei es nicht mal meine ist. Und das Datum, an dem das alles geändert wurde, ist der gleiche Tag, an dem mein GoogleAccount gehackt wurde! Bin grad echt am verzweifeln, hab schon überlegt, ob ich an Microsoft eine Mail schreiben soll, aber ob des wirklich was bringt, wie es jetzt schon des öfteren gelesen hab, bin ich mir nicht sicher. Wäre super, wenn jemand mir behilflich sein könnte.

Vielen Dank schonmal im Voraus!

Datenschutz, Windows, Login, Hacker, outlook.com
Darf das Jobcenter eine Kopie meines Arbeitsvertrages verlangen, obwohl ich KEINE Leistungen mehr beziehe?

Hallo zusammen!

Folgender Sachverhalt:

  • Ich bin selbständig und beziehe aufgrund niedriger Einkünfte aufstockendes ALGII.
  • Nun habe ich in Eigeninitiative (ohne irgend eine Beteiligung des Jobcenters) eine Festanstellung gefunden, welche am 1. November beginnt.
  • Ich habe das Jobcenter darüber informiert.
  • Der Typ am Telefon (Service-Nummer) sagte mir, ich muß nur eine Verzichts-Erklärung unterschreiben. Das ist alles.
  • Die Verzichtserklärung kam gestern mit der Post. Ich habe sie ausgefüllt, unterschrieben und retour gesendet. Darin verzichte ich ab 1.11. auf Leistungen aus ALGII.
  • Mit heutiger Post kam ein Brief "Aufforderung zur Mitwirkung", in dem man mich mit Ultimatum auffordert, die Verzichtserklärung einzureichen (ist schon erledigt) und eine Kopie meines Arbeitsvertrages (Grund: Nachweis Zufluss erstes Einkommen) einzureichen.
  • Wenn ich das nicht bis 12. November mache, können mir "Geldleistungen versagt werden". - die ich sowieso nicht mehr bekomme. Und für die Zeit vor dem 1.11. können Sie mich ja nicht rückwirkend "abstrafen".

Meine Frage:

Darf das Jobcenter eine Kopie meines Arbeitsvertrages verlangen. Das geht die doch gar nichts an. Ich will ab 1.11. keine Leistungen mehr von denen und habe auch das auch schriftlich erklärt. Das sollte doch genügen.

Was ist mit Datenschutz? Ich weiß nicht, ob mein neuer Arbeitgeber es gut findet, wenn ich meinen AV einfach so verbreite, zumal er nicht weiß, dass ich aus ALGII-Aufstockung komme und es auch nicht unbedingt wissen muß.

  • Darf ich die Herausgabe des AV gegenüber dem Jobcenter verweigern?
  • Was wären ggf. die Konsequenzen? (Geld streichen geht ja nicht, weil ich nichts mehr bekomme)

Ich will einfach nicht, dass die dämlichen Hühner in diesem Amt, die sich jahrelang einen Dreck um mich geschert haben, jetzt meinen AV - der nur mich und meinen Arbeitgeber etwas angeht - zu sehen bekommen, und vielleicht noch irgendwelche Nachforschungen unternehmen (und mir am Ende den neuen Job ruinieren).

Danke für Eure Rückmeldungen.

Datenschutz, Arbeitsvertrag, ALGII, Jobcenter
Neuer AG will komplette SCHUFA-Bönitätsauskunft (Teil 1+2)

Moin moin!

Bei mir steht ein AG-Wechsel (Handelsvertreter/Versicherung) an und ich habe bereits mehrere Gespräche mit dem potentiellen AG geführt. Im Prinzip sind wir so weit, dass nur noch von mir die erforderlichen Unterlagen eingereicht und geprüft werden müssen und dann kann ich den Arbeitsvertrag unterschreiben.

Schon bei den Gehaltsverhandlungen sollte ich meine aktuellen Gehaltsabrechnungen mitbringen. Dies habe ich nicht getan und den AG darauf hingewiesen, dass ich keine persönlichen Dokumente aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis einem neuen AG vorlege und er da auf meine Aussage und Ehrlichkeit vertrauen müsse. Dies war dann auch ok.

Der AG verlangt von mir nun noch die Aushändigung einiger Unterlagen (pol. Führungszeugnis, etc.), darunter auch eine SCHUFA-Bonitätsauskunft. Vom Grundsatz auch keine Überraschung/Problem. Allerdings möchte er Teil 1 und Teil 2 dieser Auskunft. Da ich mir darunter nichts vorstellen konnte, habe ich inzwischen schon zwei mal mit der SCHUFA telefoniert bzw. auch dazu Informationen im Internet gesammelt.

Von Unternehmensseite wird mir gesagt, es würden Informationen in Teil 2 benötigt, die die wirtschaftliche Gesundheit Desjenigen zusätzlich bescheinigen sollen. Ich tue mir allerdings schwer damit, meinem Arbeitgeber Daten auszuhändigen, die Ihn a) gar nichts angehen und b) für die die Tauglichkeit des Jobs aus meiner Sicht keine Rolle spielen. Da dort wirklich alles hinterlegt ist, von meinen bisherigen Adressen, über meinen aktuellen Mobilfunk- und Strombieter, mein Giro- und Kreditkartenkonto, Auskunft zu meiner Kfz-Finanzierung (Höhe und Anzahl der Raten), bis hin zu Einträgen von Versandhäusern wo ich gekauft habe (keine negativen Einträge).

Wenn der AG durch ein pol. Führungszeugnis, einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis und dem ersten Teil der SCHUFA-Bonitätsauskunft doch sieht, dass ich ein finanziell gesunder Mensch bin und meinen Verpflichtungen immer nachgekommen bin, sollte ihm das doch reichen.

*Nach den mir gegebenen Informationen, ist die Aushändigung des Teil 1 durchaus zur Vorlage bei einem potentiellen Arbeitgeber geläufig. Dieser dient der Weitergabe an Dritte und soll die wirtschaftliche Vertrauenswürdigkeit unter Beweis stellen.

Der Teil 2 sei allerdings ausschließlich für private Zwecke vorgesehen, da in diesem ALLE zu meiner Person geführten Daten enthalten sind.*

Vom Unternehmen und auch einem Mitarbeiter des Unternehmens, den ich in dieser Sache mal befragt habe, wird mir das Gefühl entgegengebracht, ich würde mich "anstellen" und man könne das nicht verstehen, wie jemand aus diesem Grund eventuell den Job nicht antreten möchte. Auch wenn mir gesagt wird, nicht alle Daten in Teil 2 würden das Unternehmen interessieren, aber trotzdem haben sie die...darum geht es mir. Schwärzen dürfe ich nichts, weil dahinter könnte sich ja dann etwas verbergen.

Wie sehen andere das, stelle ich mich da wirklich so an, nur weil ich meine Privatsphäre schützen möchte?

Datenschutz, Bewerbung, Versicherung, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Freiberufler, Schufa, Arbeitgeberwechsel, bonitaetsauskunft, Handelsvertreter

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