Darf ein Tierheim Kontaktdaten an den Vorbesitzer des Tieres geben und diesen mit zur Kontrolle bringen?

Meine Familie hat sich vor ein paar Monaten einen Kater aus dem Tierheim geholt. Wir wurden bereits vor Ort ziemlich unhöflich behandelt, weil meine Eltern neben ihren Jobs noch einen kleinen Biolandhof haben und die Tierheimmitarbeiter - sicherlich aufgrund schlechter Erfahrungen - Vorurteile gegenüber Bauern haben....von der unhöflichen Behandlung abgesehen lief die Vermittlung aber reibungslos.

Nun hat ein paar Wochen nach der Vermittlung plötzlich die Vorbesitzerin angerufen, meinen Eltern Vorschriften gemacht, wie sie den Kater zu füttern haben etc und den Wunsch geäußert vorbei zu kommen. Meine Eltern haben dies verneint, da sie der Meinung sind dass es auch für das Tier eher verwirrend ist (Hintergrund: Die Vorbesitzerin hat das Tier 2 Mal aus dem Tierheim geholt und wieder abgegeben, er war 1 Jahr lang im TH bevor er nun endlich vermittelt wurde!).

Die Frau meinte erst, sie würde akzeptieren dass meine Eltern ihren Besuch nicht wünschen, nun hat das TH eine Nachkontrolle angekündigt und bringt die Dame dabei mit (sie ist mit der Leitung des Tierheims scheinbar befreundet). Auf unsere Nachfrage ob das normal sei, dass Kontaktadressen und -nummern an Vorbesitzer gegeben werden und diese zur Besichtigung kämen meinten sie "natürlich!".

Ich kenne die rechtliche Lage nicht und bitte daher um Rat - sowas kann doch nicht in Ordnung sein? Die Nachkontrolle an sich wäre ja kein Thema, aber muss das sein, dass sie die Vorbesitzerin mitschleppen? Wir haben Angst dass sie nun plötzlich ihr Tier wieder zurück will :( (Wäre ja nicht das erste Mal).

Datenschutz, Recht, Tierheim, Vorbesitzer
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.