Hallo,
aufgrund von Corona gibt es bei uns an der Hochschule folgende Regelung bezüglich des Rücktritts einer Prüfung: "Ein Nichterscheinen ohne Begründung oder Beleg wird als Rücktritt von der Prüfung gewertet." Davon habe ich gebraucht gemacht, jedoch habe ich gerade bemerkt dass ich bei der Prüfung eine 5.0 bekommen habt, mit dem Vermerk "nicht erschienen"
An wen muss ich mich jetzt wenden, an den Prüfungsausschuss oder an den Prof?