Hallo Leute,
kurz zu mir: bin 20 Jahre alt und möchte nun eine Ausbildung/ Duales Studium bei der Bundespolizei beginnen (März '17). Abitur habe ich 2014 in Ba-Wü gemacht.
Auf der Bewerbungsseite der Bundespolizei steht, dass eine allgemeine Fachhochschulreife vorausgesetzt wird.
Diese sollte man mit mind.
-Note 4 (ausreichend) im Fach "Deutsch"
-Note 4 (ausreichend) im Fach "Englisch"
-Note 3 (befriedigend) im Fach "Sport"
absolviert haben.
Nun zu meinem Problem:
ich hab mir mal mein Hochschulzeugnis genauer angeschaut und da stehen unter der Überschrift "ZEUGNIS DER ALLGEMEINEN HOCHSCHULREIFE"
Zwei verschiedene Noten.
i) "Leistungen in den beiden Jahrgangststufen"
Deutsch:
08
08
09
08
(Befriedigend)
ii) "Leistungen in der Abiturprüfung"
Deutsch:
03
(mangelhaft)
Im Andforderungsprofil auf der Bundespolizei Seite steht man muss eine: "[...] allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife mit bundesweiter Studienberechtigung erworben haben oder in Kürze erwerben." und dies wie oben genannt in Deutsch mit der Note 4 oder besser.
Kann ich mich dennoch bewerben, da ich ja in den beiden Jahrgangsstufen vor der Abiturprüfung "befriedigend" hatte. Oder wird i) und ii) im Verhältnis 2 zu 1 zusammengerechnet. Das wäre ja dann (8,25+8,25+3)/3 = 16,5/3 = 6,5. Das wäre ha auch noch "ausreichend".
Oder zählt einzig und allein die Note die unter römisch 2 aufgeführt ist. (Sprich die 03 bzw. "mangelhaft")?
Wäre nett wenn mir das mal jemand erklären könnte, da ich mit den Abiturvorschriften in Baden-Württemberg nur bedingt vertraut bin.
Danke schonmal im Vorraus und mit freundlichen Grüßen, Marc