Bundespolizei, werde ich deshalb abgelehnt?

Schönen Guten Tag,

ich dachte ich versuche es einfach mal auf diesem Wege hier, ich habe folgendes "Problem"!

Ich habe mich bei der Bundespolizei für den mittleren Dienst beworben, habe den schrifltichen-Teil, sportlichen-Teil, sowie den mündlichen-Teil bestanden. Nun steht die ärtzliche Untersuchung an.

Auf der Bundespolizei-Internetseite steht folgendes:

Ausschlussgründe:

Allergische Erkrankungen

■ Asthma bronchiale, bronchiale Hyperreagibilität

■ ganzjährige und/oder starke Allergien mit erforderlicher Dauermedikation

■ Hausstaubmilbenallergie (ganzjährige Allergie) mit Symptomen und Therapie

wie Encasing

■ zur Zeit laufende Hyposensibilisierung

Ich habe 2018 einen Hausstaubmilbenallergie-Test (Pricktest) beim Hautarzt machen lassen, der wurde danach auf Milben postitiv getestete, heißt das nun das ich bei der ärztlichen Untersuchung durchfallen werde und nicht genommen werde? Ich habe keinerlei Probleme mit der anscheinend festegestellten "Milbenallergie", ich mache ebenso kein Encasing und auch keine Therapie, denn ich spüre von den Milben komplett nichts! Es treten keinerlei Symphome wegen den Milben auf, ebenso wurde ich deshalb noch nie behandelt.

Ich habe jetzt große Sorgen, dass ich deswegen druchfalle/abgelehnt werde!

- Kontrolliert denn die Bundespolizei im Bluttest auf Allergien?

- Holt die Bundespolizei/Polizeiarzt die Daten von der Krankenkasse ein?

Besten Dank, bitte nur antworten, wenn man sich einigermaßen sicher dabei ist!

Bundespolizei, Gesundheit und Medizin
Ausschluss für eine Bewerbung bei der Bundespolizei?

Hallo,

Ich habe mal eine Frage und hoffe das mir jemand diese beantworten kann.

Vor 2 Jahren bin ich freiwillig (nach einem Rat von einer Freundin) zu einer ambulanten Gesprächstherapie zu einer Psychiaterin gegangen. Dort war ich 4 Sitzungen und schon ab der Ersten Sitzung meinte Sie ich soll ein Medikament nehmen. Naja einige Wochen später bin ich wieder hin und meinte ich vertrage es nicht, also ein anderes Medikament. Dann dasselbe noch einmal und wieder ein Medikament. DAS Medikament habe ich auch nicht vertragen und sollte es selbstständig absetzen. Allgemein  habe ich an diesem tag diese Ganze Sache auch beendet, da es für mich nicht notwendig gewesen ist und es mir nie wirklich so schlecht gin, dass ich diese gebraucht hätte.

<Nun zu der eigentlichen Frage, ich habe mich bei der bundespolizei beworben und gesehen das eine Psychotherapie ein Ausschlussgrund ist, also bin ich erneut zu der guten Dame und habe sie deshalb befragt. Sie meinte das es nie eine richtige Therapie gewesen ist, sondern nur eine ambulantes Gespräch.

Ebenfalls wären die Diagnosen nie gesichert, sondern nur eine Verdachtsdiagnose, welche sich dann ja relativ schnell als nicht bedenklich herausgestellt haben.

Die gute Dame meinte nun das ich bei der Bewerbung weder Vorerkrankung, noch das mit den Sitzungen angeben soll, da es wiegesagt nur ein Verdacht war, der nicht bestätigt wurde.

Wie soll ich nun damit umgehen? soll ich es wirklich nicht angeben und mir den Vorteil nehmen oder lieber angeben? Hat es für mich einen negativen Nachteil oder soll ich auf die Ärztin hören?

ich bin komplett verwirrt was diese Situation angeht.

Bewerbung, Polizei, Bundespolizei, Psychotherapie, vorerkrankung
Sehtest, räumliches Sehen o.ä.?

Hey,

vor einigen Monaten hatte ich einen Sehtest, dort musste ich durch Öffnungen schauen und wenn ich einen Punkt sah musste ich auf einen Knopf drücken.

Ich kann mich nicht mehr recht erinnern wie der Test genau abläuft bzw. was man beachten muss, ich habe das damals so verstanden, dass wenn man einen "grünen Punkt" sieht, dann sollte man erst auf den Knopf drücken, da nebenbei noch "orangefarbige Punkte" auftauchen können.

Eventuell habe ich mich da verhört, ich kam auch ab und zu durcheinander weil ich nicht immer genau wusste ob er jetzt grün oder orange war, wird das wirklich mit 2 unterschiedlichen Farbpunkten geprüft oder muss man einfach auf den Knopf drücken wenn man einen Punkt sieht?

Außerdem muss man ja die ganze Zeit in der Mitte auf einen Punkt starren und dann den Knopf drücken wenn man den Punkt in der Umgebung sieht, ab und zu war ich verwirrt und habe einfach vom Punkt weggeschaut, war das ebenfalls ein Fehler?

Denn nach diesen Test hat der Arzt mich gefragt was denn mit meinen Augen schief sei, weil ich scheinbar den ganzen Test vermasselt habe, was aber daran liegen könnte dass ich das missverstanden habe. Dann wurde ich zum Augenarzt geschickt und der hat mit einem Laser o.Ä. in mein Auge geschaut aber dort war alles okay. Alle anderen Tests die mit meinen Augen durchgeführt wurden waren okay, und mir wurde gesagt dass meine Augen gut sind bzw. auf keine Mängel hinweisen, nur der eine Test war etwas komisch für mich.

Nun habe ich etwas Angst vor den nächsten Sehtest der evtl. bei der Bundespolizei stattfinden wird, und so wie ich das gelesen habe kommt genau der Test dort auch vor, und wenn man einen Test vermasselt bzw. den Sehtest oder eine Sache beim Sehtest wird man wahrscheinlich auch direkt als PDU eingestuft, denn man geht ja davon aus dass etwas mit den Augen nicht stimmt.

Tut mir leid für den langen Text, aber mich verunsichert das etwas. Ich hoffe das lässt sich hier aufklären.

Augen, Brille, Führerschein, Arzt, Bundespolizei, Optiker, Sehtest
Bundespolizei EAV bestanden, Absage erhalten?

Hallo, ich habe mich bei der Bundespolizei beworben und auch das Auswahlverfahren bestanden. Natürlich habe ich mich bei dem zuständigen Einstellungsberater erkundigt, ob ich charakterlich geeignet bin, da in meiner Vergangenheit gegen mich Ermittlungsverfahren aufgrund Wuchers gelaufen sind. Ermittlungsverfahren wurden alle eingestellt, vor Gericht wurde ich freigesprochen, ich habe alle Nachweise mit der Bewerbung zusammen mitgeschickt, die Bundespolizei verlangte eine persönliche Stellungnahme, haben sie auch bekommen, und danach wurde ich auch eingeladen. Ich habe das Auswahlverfahren bestanden, Urkunde erhalten und war geeignet. Tage später erhielt ich einen Anruf und man meinte zu mir ich sei ungeeignet, da ich im Interview bzw. in der Bewerbung nie angegeben hätte, dass gegen mich Ermittlungsverfahren gelaufen sind. Im 2. Grund meinten sie, meine Äußerungen im Vorstellungsgespräch haben nicht gepasst und das haben sie im Nachhinein entschieden, nachdem man mir schon unterschieben hat, dass ich geeignet bin und bestanden habe. Der Prüfer vom EAV meinte, man dürfe mich gar nicht zulassen für den Eignungstest, aber es ist irgendwie doch geschehen, ich habe keine Vorstrafen. Prüfer meint er sieht nicht gut aus, wenn man wegen Wucher beschuldigt worden ist. Meine Frage ist: viele von euch sehen, dass es einfach nur Schwachsinn ist und ehrlich gesagt fühle ich mich richtig ver*rscht, was kann ich dagegen tun? Vielen Dank!

Schule, Recht, Bundespolizei, Einstellungstest, Ausbildung und Studium

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