Ist ein Hohlkreuz ein Ausschlussgrund bei der Bundespolizei?

4 Antworten

Jeder normal gewachsene Mensch hat ein Hohlkreuz (Wirbelsäule als Doppel-S). Nur wenn es zu stark ist, könnte es gesundheitliche Probleme geben. Dann sollte man durch gezieltes Muskeltraining die Fehlstellung auffangen. 

Ob dein Hohlkreuz ein Ausschlussgrund ist, kann nur der untersuchende Arzt feststellen. 

Das wird der Amtsarzt entscheiden, je nach Ausmaß des Hohlkreuzes kann, muss aber kein Ausschlussgrund sein. 

Das kann dir nur der Arzt bei der Einstellungsuntersuchung sagen. 

Von hier aus ist das Röntgenbild etwas undeutlich

Kommt auf das Ausmaß und die Ursache an. Eine LWS Lordose ist physiologisch. Eine HYPERlordose kann sehr unterschiedliche Gründe haben. Oft liegt das Problem bereits in den Füßen. Es ist alles statusabhängig und wird im Gesamtbild beurteilt.

Ist die Gegenrichtung noch frei beweglich, ist meist alles io. Die Gegenrichtung testet man im sog. Finger-Boden-Abstand. Nach WHO darf er 10 cm nicht überschreiten. Der Pol.arzt guckt aber nach PDV und kriegt auch schon bei 6 cm Herzbeschwerden und fordert ggf noch ergänzende Diagnostik.

Gruß S.