Als Polizeianwärter wieder bewerben obwohl man die Zwischenprüfung nicht bestanden hat?
Ich war im MD und habe die Zwischenprüfung nicht bestanden und würde Kraft Gesetzes entlassen.
Mir ist bewusst das dass endgültige Nichtbestehen einer Zwischenprüfung des Polizeivollzuges grundsätzlich der Nachweis einer Nichteigung für den Polizeiberuf ist.
Ich würde mich dennoch wieder für den Beruf des Polizeivollzugsbeamten entscheiden. Nächstes Jahr werde ich mein Abitur beenden und erfülle somit die Voraussetzungen für den gehobenen Dienst. Ich habe erfahren dass man für die jeweils anderweitigen Laufbahn sich bewerben kann und dies mit Erfolg.
Meine Frage wäre, wäre es möglich wieder als Anwärter im GD anzufangen ?
4 Antworten
Ja, das ist möglich. Angesehen davon, dass studieren ja nicht unbedingt leichter ist.
Die Ausbildung im mD ist in dem BL Geschichte. Das ist aber in jeder Zunft, in jeder Ausbildung und in jedem Studium so. Gilt für Schulabschlüsse und viele andere Prüfungen genauso. Einmal inklusive aller Wiederholungsmöglichkeiten nicht geschafft, ist es passé.
Eine Chance könnte es geben, weil die Abschlüsse immer etwas anders heißen. Da könnte man gucken, was in anderen BL im mD noch geht.
Gruß S.
Grundsätzlich ist das nicht so vorgesehen. Mir wäre aber nicht bekannt, dass bei Anwärtern ein ständiger Abgleich mit anderen Bundesländern bestehen würde. Im entlassenden Bundesland hingegen wird der Versuch nicht erfolgreich sein.
Frage bitte mit dieser speziellen Fragen den entsprechenden Ausbildungsberater bei der Polizei.
Vielleicht auch in einem anderen Bundesland 😉
Meiner Meinung nach wirst du in eurem Bundesland Probleme bekommen. Aber das sagst du ja selbst:
"Mir ist bewusst das dass endgültige Nichtbestehen einer Zwischenprüfung des Polizeivollzuges grundsätzlich der Nachweis einer Nichteigung für den Polizeiberuf ist."
Alles ist möglich, mußt nur in ein anderes Bundesland gehen.