Kann man als Bundespolizist zum arbeiten nach Japan geschickt werden?

1 Antwort

Hallo jayone2812,

jeder Bundespolizist kann sich für eine Auslandsverwendung (zum Beispiels als HOD (Haus.- und Ordnungsdienst in den Botschaften) bewerben.

Üblicherweise verbringt ein jeweils für ein volles Jahr in der jeweiligen Botschaft.

Früher war nach drei Auslandsverwendungen von jeweils einem Jahr Schluss. Inzwischen besteht auch die Möglichkeit öfters an einer Auslandsverwendung teilzunehmen.

Neben der Verwendung an die deutschen Botschaften gibt es aber auch noch andere polizeiliche Aufgaben im Ausland.

Da wären zum Beispiel die

  • Dokumentenberater
  • Skymarshals
  • Ausbilder ausländischer Polizeibeamten
  • Personenschützer
  • etc., etc.

Schöne Grüße
TheGrow


jayone2812 
Beitragsersteller
 15.02.2017, 21:48

Kann man auch länger als ein Jahr da bleiben ? Also ungefähr zwei bis drei ?
Und Personenschützer sind meines Wissens nach (aus einem Praktikum) bei der GSG9 sein, das hatten die da jedenfalls mal gesagt.......!?!

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TheGrow  15.02.2017, 22:00
@jayone2812

Nein, die Regel ist immer nur für jeweils ein Jahr. Aber wie das bi Regeln so ist; Ein Kollege ist jetzt für insgesamt drei Jahre an ins Ausland gegangen. Also unmöglich sind längere Verwendungen jedenfalls nicht.

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furbo  09.03.2017, 19:06
@jayone2812

Wenn du länger im Ausland bleiben willst, solltest du Verbindungsbeamter werden. Die Regelentsendezeit sind da 4 Jahre. Allerdings Mindestvoraussetzung PHK oder POR, je nach Land. Und entsprechendes Wissen, Mehrsprachigkeit.

 

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