Amtsgericht trödelt mit Beschluss - Was tun?

Konkret geht es um eine Betreuung. Die Betreuung war vorläufig, befristet bis 20.12.2020, angeordnet.

Normalerweise müsste das Gericht nun einen Beschluss an den Betroffenen verschicken. Es wäre entweder ein Aufhebungs- oder Verlängerungsbeschluss nötig.

Nun haben wir mittlerweile den 06.02.2021. Seit 6 Wochen ist ungewiss, wie es weitergeht. Das Gericht trödelt bzw. schickt keinen Beschluss raus!

Ich habe das Gericht im Übrigen auch schon angeschrieben. Mir wurde daraufhin mitgeteilt, dass erst ermittelt werden muss, ob oder inwiefern eine Verlängerung der Betreuung nötig wäre.

Ich habe denen bereits mitgeteilt, dass ich keine Betreuung mehr möchte! In Deutschland darf man in der Regel niemanden gegen seinen Willen unter Betreuung stellen.

Des Weiteren stand auch schon ein psychiatrischer Gutachter vor der Haustür. Eine Begutachtung lehnte ich ab. Eine Verlängerung der Betreuung gegen den Willen des Betroffenen, und ohne psychiatrisches Gutachten bzw. ohne vorherige Anhörung ist eigentlich rechtswidrig.

Es eilt. Ich benötige den Aufhebungsbeschluss zur Vorlage bei Ämtern.

Umfrage: Was soll ich tun, wenn das Gericht so lange wartet? Meint ihr, es wäre angemessen, eine Meldung bzw. eine Dienstaufsichtsbeschwerde rauszuschicken? Gegebenenfalls wird dem zuständigen Rechtspfleger/Richter bzw. dem Gericht dann eine Rüge erteilt.

Oder sollte ich vorher einfach noch mal das Betreuungsgericht anschreiben und eine Frist setzen, bis wann ich den Beschluss benötige?

Ich erwähne noch (für die, die sich in dem Thema nicht auskennen), dass jeder Anspruch auf rechtliches Gehör hat. Als Beteiligter eines Prozesses hat man das Recht, sich gegenüber dem Gericht zu äußern, und seine Position darzulegen. Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/der-anspruch-auf-rechtliches-gehoer-in-der-verfassungsbeschwerde_158521.html

Andere Antwort 75%
Das Gericht noch mal anschreiben und eine Frist setzen 25%
Beschwerde/Meldung rausschicken (evtl. Rüge für Gericht) 0%
Recht, Anwalt, Amtsgericht, Betreuer, Betreuung, Justiz, Betreuungsgericht, Gerichtsbeschluss, Beruf und Büro, Abstimmung, Umfrage
Mein Betreuer ist aufdringlich?

Ich bin mir nicht sicher ob das die richtige Plattform für so eine Frage ist aber ich habe hier schon oft durch gestöbert und mir jetzt auch mal ein Profil erstellt um anonym eine frage zu stellen. Ich wohne schon seit ich ca 8 bin (ich bin momentan 15) in einer wohngruppe da ich ein ziemlich schlechtes Verhältnis zu meinen Eltern hatte. Da wir uns jetzt aber wieder öfter sehen und versuchen den Kontakt zu halten bin ich zu ihnen in die stadt gezogen und musste somit auch die wohngruppe wechseln. Die Leute in der neuen wohngruppe sind alle ziemlich nett aber wir haben einen Betreuer der von Anfang an ziemlich aufdringlich war. Er hat mich zb zur Begrüßung umarmt (das war in meiner alten Wohngruppe sogar Vorboten ) Da die anderen dort aber gesagt haben, dass das normal bei ihm sei habe ich mir das meiste einfach gefallen lassen (über den Rücken streicheln, generell ständig anfassen, und auch immer wieder ziemlich nah an einen ran kommen ) vor ein paar Tagen ist aber etwas ziemlich komisches passiert. Es war abends und ich hatte mich gerade geduscht als es geklopft hat. Normalerweise wird auf ein herein gewartet aber diesmal ist er einfach rein gekommen. Ich hab mir schnell ein Handtuch umgebunden aber da hatte er mich denke ich mal schon gesehen. Anstatt raus zu gehen ist er dann aber einfach ein paar Sekunden in der Tür stehen geblieben und hat mich angestarrt. Dann ist er rein gekommen hat seinen Arm so komisch um meine Schulter gelegt und gesagt, dass mir das vor ihm nicht peinlich sein muss und ich mich ruhig entspannen kann. Ich habe dann gesagt, dass ich mir lieber allein anziehen würde woraufhin er auch gegangen ist. Ist das schon zu viel oder würdet ihr das noch als normal ansehen?

Kinder, Freundschaft, Belästigung, Betreuer, Liebe und Beziehung, aufdringlich
Vom Betreuer belästigt?

Hey :)

Ich weiß nicht genau was ich mir hiervon erhoffe aber vielleicht hat ja jemand einen Tipp was ich tun kann. Meine Eltern sind bei einem Autounfall vor einem Jahr leider ums Leben gekommen und seitdem lebe ich in einer Wohngruppe / betreutes wohnen. Soweit fühle ich mich hier auch wohl aber seit ca 3 Monaten haben wir einen neuen Betreuer der mich einfach nicht in Ruhe lässt. (ich bin 14 bald 15 was bedeutet, dass ich eine eigene kleine Wohnung bekomme und die Betreuer bei mir nur noch für die Zimmer Kontrolle zuständig sind ) Es hat erst damit angefangen, dass er mich über alles ausgefragt hat und auch immer alles wissen wollte (wo ich hin gehe, mit wem ich mich treffe, wie die schule läuft etc) das hat mich zwar schon ein bisschen genervt aber war nicht weiter schlimm. Seit ein paar Wochen wird er aber immer aufdringlicher und kommt sogar manchmal in mein Zimmer ohne vorher bescheid zu sagen. Letztens ist er abends (ich glaube es war knapp 22 uhr ) in mein zimmer gekommen und hat sich neben mich aufs bett gesetzt. Als ich ihn darauf gefragt habe was er will hat er seinen Arm um mich gelegt und angefangen mit seiner Hand meinen Oberschenkel zu streicheln. Ich habe ihn daraufhin leicht von mir weggedrückt und gesagt dass ich das nicht will. Er meinte dann nur noch gute Nacht und ist wieder gegangen. Aber seitden passiert es immer öfter dass er mich anfasst, anzügliche Sprüche macht oder mich die ganze Zeit anstaart. Mit einer anderen Betreuerin habe ich schonmal gesprochen aber die meinte das wäre ja nur Spaß von ihn und ich solle das nicht so ernst nehmen.

Jetzt zu der eigentlichen Frage : ist das für euch schon Belästigungen?

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Wohngruppe und Schule?

Eine Freundin von mir befindet sich derzeitig in einer Wohngruppe und steht nun kurz vor ihrem Realschulabschluss und dementsprechend hat sie auch ihre Anmeldungen für die weiteren Schulen abgegeben. Das Problem ist aber, dass sie nicht dort angenommen wurde, wo sie im Moment wohnt (also wo ihre Wohngruppe sich befindet) und sicherheitshalber hat sie auch Bewerbungen in unserer Heimatstadt abgegeben und wurde auf einem Gymnasium angenommen, jedoch verbieten die Betreuer es ihr dort auf die Schule zu gehen und verlangen von ihr ein FSJ, weil sie an ihrem Wohnort nicht angenommen wurde.

Zwar kann ich mir schon denken, dass es recht schwierig sei, wieder in unserer Heimatstadt zur Schule zu gehen, da sie woanders wohnt und in einer Wohngruppe ist und das mit dem Jugendamt beim HPG wahrscheinlich besprochen werden muss. Ich kann es mir nicht anders erklären und sie verzweifelt mittlerweile auch schon. Zwar habe ich auch mit dem JA zutun, habe es aber lockerer. Ich darf selbstständig entscheiden da ich in einem betreuten Wohnen bin und hatte auch dementsprechend einige Gespräche mit dem JA schon und da fragen die wohl nach, was man bei seinem weiteren Schulverlauf vor hat bzw plant.

Meine Frage wäre jedoch: dürfen ihre Betreuer ihren weiteren Schulverlauf verbieten und von ihr solche Sachen verlangen? Also das FSJ. Ihre Eltern sagen dazu nichts weiteres meines Wissens nach und wie ich ihre Mutter auch kenne, hält diese sich komplett zurück, lässt sich was von den Betreuern einreden bzw stimmt ohne großartiges zu sagen zu oder greift erst viel später ein.

Schule, Recht, Betreuer, Jugendamt, Jugendrecht, Ausbildung und Studium, Wohngruppe für Jugendliche
ALG 1, Praktikum, Krankenversicherung?

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Ich habe eine beendete Erzieher Ausbildung, möchte diesen Beruf jedoch aus privaten Gründen an den Nagel hängen. Aus diesem Grund bin ich derzeit arbeitssuchend und beziehe ALG1 vom Amt. Alles schön und gut.
Nun habe ich die Möglichkeit gefunden, ein Praktikum in einer neuen Branche zu beginnen. Es würde zwei Wochen laufen.
Jedoch kommen wir hier zum Problem.

Laut meines Betreuers kann ich zwar ein Praktikum antreten, jedoch würde ich für diesen Zeitraum aus den Leistungen des Amtes ausgeschlossen werden. Das ich kein Geld bekomme ist an der Stelle nicht das schlimme. Ich bin dann einfach nicht krankenversichert für diesen Zeitraum.
Und die Stelle, bei welcher ich das Praktikum antreten möchte, nimmt mich natürlich nicht, wenn Ich nicht versichert bin. Was kann ich an an dem Punkt tun?

Meine Verwirrung kommt zustande, weil zwei voneinander unabhängige Parteien mich mit Forderungen und Regeln konfrontieren, die sich so dermaßen beißen. Die Leute vom Praktikum behaupten, dass das Amt mich weiterhin versichern muss und das Amt hingegen sagt das Gegenteil.

(Das das Amt mich gerade als Erzieher so schnell es geht vermitteln soll und die Betreuer dafür ihr Geld erhalten ist mir bewusst, jedoch muss es dort doch eine adäquate Lösung geben)

Hat jemand schon einmal solche oder ähnliche Erfahrungen machen können? Ich bin ein wenig verzweifelt und weiß nicht weiter.
vielen Dank und herzliche Grüße.

Recht, Krankenversicherung, Arbeitsamt, Betreuer, Praktikum, Rechtslage, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Hätte Betreuer sich vergewissern müssen, dass Leistungen vom Jobcenter beim Betreuten ankommen? Denkt ihr dass hier eine Pflichtverletzung vorliegt?

Es geht hier um eine Bedarfsgemeinschaft, bei der ich (21) mit einem Elternteil in einer Mietwohnung lebe. Ich hatte einen gesetzlichen Betreuer mit Vermögenssorge und zusätzlich einen Einwilligungsvorbehalt.

Nun war es so, dass jegliche Anträge nur mein Elternteil und der Betreuer beim Jobcenter gestellt hat. Die Leistungen wurden ausschließlich auf das Konto meines Elternteils überwiesen.

Ich hatte die ganze Zeit über einen flexiblen Job, wo ich monatlich etwas mehr als 100€ verdient habe. Dies war aber zu wenig; Laut Regelsatz stehen jedem Sozialhilfeempfänger der bei den Eltern lebt Leistungen in Höhe von 320€ zu.

Nun bekam ich einen Brief von der Mahnabteilung des Jobcenters; Ich sollte doch bitte 400€ zurückzahlen. Die 'Überzahlung' fand in der Zeit zwischen 2017-2018 statt, in der ich unter Betreuung stand. Ich habe jetzt seit einem Jahr keinen Betreuer mehr und habe auch bis jetzt noch keinen Antrag beim Jobcenter gestellt.

Ich wusste aber nichts davon, dass das Jobcenter Leistungen überweist und ich habe auch keinen Antrag gestellt. Wie schon oben geschildert, hat das alles der Betreuer mit meinem Elternteil geregelt. Ich erhielt keine Kenntnis darüber, ob oder wie viel Geld für mich überwiesen wurden. Vom Betreuer erhielt ich auch keine Kenntnis.

Laut meinem Kenntnisstand weiß ich, dass der Betreuer sich eigentlich vergewissern muss, dass das Geld beim Betreuten ankommt. Er müsste also das Geld entweder auf das Konto des Betreuten überweisen oder es ihm in bar übergeben ggfs. gegen Unterschrift, damit der Betreuer einen Nachweis hat, dass er das Geld dem Bretreuten übergeben hat.

In meinem Fall liegt also eigetnlich eine Pflichtverletzung vor. Das Geld wurde nur auf das Konto des Elternteils überwiesen und auf dieses Konto hatte der Betreuer keinen Zugriff - er hatte also keine Handhabe mehr darüber, was mit dem Geld geschieht.

Pflichtverletzung; JA 50%
Pflichtverletzung; NEIN 50%
Pflichtverletzung; VIELLEICHT 0%
Job, Geld, Recht, Psychologie, Betreuer, Gesellschaft, Gesundheit und Medizin, Hartz IV, Jobcenter, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Nur Stress mit dem Amt weil mein Betreuer mir eine Behinnerung eingebrockt hat?

Ich hatte vor 5 Jahren einen gesetzlichen Betreuer. Er hat mir ohne mein Wissen ärztliche Unterlagen entwendet und ein Arzt hat seine Schweigepflicht gebrochen. Ich wusste gar nichts und ohne dass ich davon wusste, wurde ein GdB von 50 eingerichtet.

Die Betreuung wurde beendet und ich bekam Unterlagen. Ich bekam auch den Bescheid wo der GdB aufgeführt ist.

Jetzt bekam ich unvermittelt Post. Die wollen ärztliche Unterlagen, ich soll sämtliche Schweigepflichtentbingungen unterschreiben usw... Ich habe bisher übrigens nicht einmal einen Schwerbehindertenausweis.

Da mir die Behinderung nichts bringt, möchte ich sie eigetnlich nicht. Mir macht es eher Probleme, eine Ausbildung am 1. Arbeitsmarkt zu finden. Von einem Anwalt wurde mir geraten, dass es besser wäre wenn ich keinen GdB hätte. Auch das JC will mich mit einem GdB nur in WfbM vermitteln.

Die wollen alle Unterlagen, die nicht älter als 2 Jahre sind. Ich war das letzte Mal Mitte 2017 bei einem Allgemeinmediziner. Einen Hausarzt habe ich nicht. Damals war ich noch beim Kinderarzt, wofür ich mittlerweile zu alt bin.

Der einzige Arztbesuch, der innerhalb der letzten 2 Jahre stattgefunden hat, war vor mehreren Monaten bei einem Facharzt. Diagnosen gab es keine. Ich war nur dort, um Zwangsgedanken abzuklären. Es gab weder Therapie noch Medikamente. Für dieses Jahr ist jetzt nur noch ein einziger Termin vorgesehen. Eine Schweigepflichtentbindung möchte ich nicht unterschreiben, da es das Versorgungsamt nichts angeht. Ein GdB würde mir ohnehin keine Vorteile verschaffen.

Recht, Behinderung, Betreuer, Gesundheit und Medizin, Schweigepflicht, Ausbildung und Studium
Wo kann ich mich über Betreuer beschweren?

Folgende Situation:

Die Mutter meiner Verlobten ist im Mai verstorben. Die Mutter war auch die Betreuerin, des Bruders meiner Verlobten. Da die Mutter mit ihrem Sohn gemeinsam in ihrere Wohnung gewohnt haben und der Sohn die Wohnung alleine nicht bezahlen kann, muss er bis ende Oktober aus der Wohnung raus. Solange zahlt der Landkreis noch die Miete.

Nun hat er jetzt eine Betreuerin vom Amtsgericht, die aber kaum zu erreichen ist sowie ihren Verpflichtungen kaum nachgeht. Der ganze Papierkram kommt kaum voran zb...

Der Bruder kann selbst nicht unterschreiben, da er eine seelische Behinderung hat. Sprechen kann er ganz normal. Ich würde schätzen er ist von der Entwicklung wie ein 12 Jähriger.

Jetzt hat die Betreuerin sich zb. NICHT darum gekümmert, dass sie in Vertretung ihres Betreuten etwas unterschreibt, wo es um Geld von einer Versicherung ging. Dieses Geld wird auf jeden Fall für die Bestattungskosten benötigt!

Meine Verlobte hat ihr 7 Tage Frist gegeben und sich fast jeden Tag gemeldet, aber sie war kaum zu erreichen und hat auch per Whatsapp nur kurze Antworten gegeben und es versprochen, dann aber nicht gemacht.

Das andere was ich nicht gut fand ist, dass sie darauf bestanden hat, den Bruder die Kontokarte auszuhändigen.

Meine Verlobte hat die Kontokarte gehabt, um alle wichtigen Dinge wie Miete und laufende Kosten für ihn überweisen zu können, da er es nicht kann. Das letzte was ich gehört habe ist, dass er für ein Fest gleich 400€ abgehoben hat. Er kann das mit dem Geld kaum einschätzen und da ist die Gefahr natürlich groß, dass er auch die Miete ausgibt. Besser wäre jemand anderes würde ihn sein Geld als Taschengeld geben und es einteilen.

So die Betreuerin versagt auf ganzer Linie und ist kaum zu erreichen. Beim Amtsgericht war meine Verlobte auch schon. Die haben gesagt. Sie soll das mit der Betreuerin regeln!?

Habe recherchiert und fand heraus, dass die Betreuerin es gar nicht Hauptberuflich macht, sondern Hauptberuflich Rechtsanwältin ist. Wir wollen uns auf jeden Fall über die Betreuerin beschweren, weil es geht einfach nicht, dass sie sich kaum um ihren Schützling kümmert.

Familie, Recht, Betreuer
Erben, Betreuung, Entscheidungen - Einzelkind?

Eine Mutter hat nur eine Tochter und 2 Enkel, ansonsten keine Verwandten, der Mann/Vater ist schon vor vielen Jahren gestorben. Eigenheim und Geldvermögen sind vorhanden. Tochter hat nach dem Tod des Vaters 1/4 des Vermögens geerbt, allerdings nur auf dem Papier, da sie damals noch ein kleines Kind war, ausgezahlt wurde bisher noch nichts. 3/4 des Vermögens gehören der Mutter (Erbengemeinschaft).

Was passiert wenn die Mutter stirbt, erbt die Tochter dann automatisch? Kommt die Tochter problemlos an die Konten ran (Kontovollmacht hat sie keine)? Oder noch schlimmer, was ist, wenn die Mutter zum Pflegefall wird, wer trifft dann Entscheidungen? Wer kümmert sich ums Haus/Vermögen? Wer übernimmt die Pflege? Wer bezahlt das Altenheim?Wer entscheidet, im schlimmsten Fall ob Beatmung/Sondenernährung abgestellt wird? usw. WENN nichts schriftlich festgehalten ist. Ist ja im Grunde genommen, nur die Tochter als einzige Verwandte da? Oder wird in so einem Fall trotzdem vom Gericht ein Fremder als Betreuer bestimmt?

Die Mutter lässt nicht mit sich reden, bzgl. Testament Vorsorgevollmacht, Rechtsberatung, Patientenverfügung.....sie meint immer nur zur Tochter: "bist ja nur du da - das gehört mal alles dir...." "wenn ich tot bin, sehe ich das alles nicht mehr....", kommt mit Schwiegersohn nicht klar, hat Angst, dass im Falle eines Falles der Schwiegersohn über ihr Vermögen/Leben verfügt usw....

Familie, Testament, Recht, Erbe, Betreuer, Erbengemeinschaft, Kinder und Erziehung, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht
Betreuter verstorben,Hauskauf?

Hallo, ich habe eine etwas kompliziertere Frage und hoffe das sich hier jemand mit der ganzen Rechtslage auskennt.

Momentan sind wir dabei ein Haus zu kaufen, welches einer dementen Frau gehört. Da Sie demzufolge nichts geschäftsfähig ist, wurde Ihre Tochter als Betreuerin eingesetzt. Sie hat bereits einen Betreuerschein erhalten und kam somit mit uns zum Notartermin, in dem wir alle den Kaufvertrag unterzeichnet haben. Diese ganze Sache war aber trotzdem noch nicht komplett bearbeitet beim Betreuungsgericht, heißt wir mussten noch warten und erst danach wären noch die Prüfungen über die ganzen verschiedenen Ämter gegangen. Der Notar ist jetzt schon komplett von uns bezahlt worden, nun haben wir aber heute die Nachricht bekommen das die Demente Frau verstorben ist und ihre Tochter also auch keine Betreuerin mehr sein kann. Nun zu meiner Frage :D

Wir haben jetzt in 2 wochen erst wieder einen notartermin um zu besprechen wie es jetzt weiter gehen soll, nun wissen wir aber nicht ob die ganzen notarkosten jetzt für die katz waren und wir bei neuaufsetzung eines kaufvertrages nochmal alles zahlen müssen ?

Wir haben auch bereits schon eine Grundschuld bestellt für den Kaufpreis, wir wissen jetzt so gar nicht wie es weiter geht. Ich hoffe uns kann irgendwie jemand was dazu sagen. Text wurde in der Aufregung verfasst, also entschuldigung für fehlende Satzzeichen usw :D

Danke im vorraus

Tod, Rechte, Betreuer, Hauskauf, Notarkosten

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