Wohngruppe und Schule?

Eine Freundin von mir befindet sich derzeitig in einer Wohngruppe und steht nun kurz vor ihrem Realschulabschluss und dementsprechend hat sie auch ihre Anmeldungen für die weiteren Schulen abgegeben. Das Problem ist aber, dass sie nicht dort angenommen wurde, wo sie im Moment wohnt (also wo ihre Wohngruppe sich befindet) und sicherheitshalber hat sie auch Bewerbungen in unserer Heimatstadt abgegeben und wurde auf einem Gymnasium angenommen, jedoch verbieten die Betreuer es ihr dort auf die Schule zu gehen und verlangen von ihr ein FSJ, weil sie an ihrem Wohnort nicht angenommen wurde.

Zwar kann ich mir schon denken, dass es recht schwierig sei, wieder in unserer Heimatstadt zur Schule zu gehen, da sie woanders wohnt und in einer Wohngruppe ist und das mit dem Jugendamt beim HPG wahrscheinlich besprochen werden muss. Ich kann es mir nicht anders erklären und sie verzweifelt mittlerweile auch schon. Zwar habe ich auch mit dem JA zutun, habe es aber lockerer. Ich darf selbstständig entscheiden da ich in einem betreuten Wohnen bin und hatte auch dementsprechend einige Gespräche mit dem JA schon und da fragen die wohl nach, was man bei seinem weiteren Schulverlauf vor hat bzw plant.

Meine Frage wäre jedoch: dürfen ihre Betreuer ihren weiteren Schulverlauf verbieten und von ihr solche Sachen verlangen? Also das FSJ. Ihre Eltern sagen dazu nichts weiteres meines Wissens nach und wie ich ihre Mutter auch kenne, hält diese sich komplett zurück, lässt sich was von den Betreuern einreden bzw stimmt ohne großartiges zu sagen zu oder greift erst viel später ein.

Schule, Recht, Betreuer, Jugendamt, Jugendrecht, Ausbildung und Studium, Wohngruppe für Jugendliche
Nur Stress mit dem Amt weil mein Betreuer mir eine Behinnerung eingebrockt hat?

Ich hatte vor 5 Jahren einen gesetzlichen Betreuer. Er hat mir ohne mein Wissen ärztliche Unterlagen entwendet und ein Arzt hat seine Schweigepflicht gebrochen. Ich wusste gar nichts und ohne dass ich davon wusste, wurde ein GdB von 50 eingerichtet.

Die Betreuung wurde beendet und ich bekam Unterlagen. Ich bekam auch den Bescheid wo der GdB aufgeführt ist.

Jetzt bekam ich unvermittelt Post. Die wollen ärztliche Unterlagen, ich soll sämtliche Schweigepflichtentbingungen unterschreiben usw... Ich habe bisher übrigens nicht einmal einen Schwerbehindertenausweis.

Da mir die Behinderung nichts bringt, möchte ich sie eigetnlich nicht. Mir macht es eher Probleme, eine Ausbildung am 1. Arbeitsmarkt zu finden. Von einem Anwalt wurde mir geraten, dass es besser wäre wenn ich keinen GdB hätte. Auch das JC will mich mit einem GdB nur in WfbM vermitteln.

Die wollen alle Unterlagen, die nicht älter als 2 Jahre sind. Ich war das letzte Mal Mitte 2017 bei einem Allgemeinmediziner. Einen Hausarzt habe ich nicht. Damals war ich noch beim Kinderarzt, wofür ich mittlerweile zu alt bin.

Der einzige Arztbesuch, der innerhalb der letzten 2 Jahre stattgefunden hat, war vor mehreren Monaten bei einem Facharzt. Diagnosen gab es keine. Ich war nur dort, um Zwangsgedanken abzuklären. Es gab weder Therapie noch Medikamente. Für dieses Jahr ist jetzt nur noch ein einziger Termin vorgesehen. Eine Schweigepflichtentbindung möchte ich nicht unterschreiben, da es das Versorgungsamt nichts angeht. Ein GdB würde mir ohnehin keine Vorteile verschaffen.

Recht, Behinderung, Betreuer, Gesundheit und Medizin, Schweigepflicht, Ausbildung und Studium
Wo kann ich mich über Betreuer beschweren?

Folgende Situation:

Die Mutter meiner Verlobten ist im Mai verstorben. Die Mutter war auch die Betreuerin, des Bruders meiner Verlobten. Da die Mutter mit ihrem Sohn gemeinsam in ihrere Wohnung gewohnt haben und der Sohn die Wohnung alleine nicht bezahlen kann, muss er bis ende Oktober aus der Wohnung raus. Solange zahlt der Landkreis noch die Miete.

Nun hat er jetzt eine Betreuerin vom Amtsgericht, die aber kaum zu erreichen ist sowie ihren Verpflichtungen kaum nachgeht. Der ganze Papierkram kommt kaum voran zb...

Der Bruder kann selbst nicht unterschreiben, da er eine seelische Behinderung hat. Sprechen kann er ganz normal. Ich würde schätzen er ist von der Entwicklung wie ein 12 Jähriger.

Jetzt hat die Betreuerin sich zb. NICHT darum gekümmert, dass sie in Vertretung ihres Betreuten etwas unterschreibt, wo es um Geld von einer Versicherung ging. Dieses Geld wird auf jeden Fall für die Bestattungskosten benötigt!

Meine Verlobte hat ihr 7 Tage Frist gegeben und sich fast jeden Tag gemeldet, aber sie war kaum zu erreichen und hat auch per Whatsapp nur kurze Antworten gegeben und es versprochen, dann aber nicht gemacht.

Das andere was ich nicht gut fand ist, dass sie darauf bestanden hat, den Bruder die Kontokarte auszuhändigen.

Meine Verlobte hat die Kontokarte gehabt, um alle wichtigen Dinge wie Miete und laufende Kosten für ihn überweisen zu können, da er es nicht kann. Das letzte was ich gehört habe ist, dass er für ein Fest gleich 400€ abgehoben hat. Er kann das mit dem Geld kaum einschätzen und da ist die Gefahr natürlich groß, dass er auch die Miete ausgibt. Besser wäre jemand anderes würde ihn sein Geld als Taschengeld geben und es einteilen.

So die Betreuerin versagt auf ganzer Linie und ist kaum zu erreichen. Beim Amtsgericht war meine Verlobte auch schon. Die haben gesagt. Sie soll das mit der Betreuerin regeln!?

Habe recherchiert und fand heraus, dass die Betreuerin es gar nicht Hauptberuflich macht, sondern Hauptberuflich Rechtsanwältin ist. Wir wollen uns auf jeden Fall über die Betreuerin beschweren, weil es geht einfach nicht, dass sie sich kaum um ihren Schützling kümmert.

Familie, Recht, Betreuer
Wohngruppe clearing - was dürfen Betreuer was nicht?

Hallo zusammen & vorab danke für die hoffentliche Hilfe.

Folgendes Problem ( Ich, 19m ) hab eine Freundin ( 16w ) die in einer Wohngruppe 75 km Entfernt wohnt und einen Clearing-Prozess durchläuft aufgrund von " übermäßigen Alkoholkonsum " laut ihrer alten Wohngruppe, wobei das für die besagte Wohngruppe schon 1 Bier unter der Woche ist.

Jedenfalls stellt sich uns folgendes Problem:

  • Ausgang ist generell untersagt, egal ob Wochenende oder sonst
  • Telefonieren stark eingeschränkt und durch die Einschränkung, da ich ganztags arbeite, kaum bis nicht möglich ist!
  • Weder an Feiertagen noch besonderen Anlässen ist der Ausgang ebenfalls untersagt
  • Kein Internet oder Handyzugang ( obwohl vorhanden ) somit wirklich sogut wie keine Kommunikation

Ich darf zwar am Wochende kommen, leider ist mir das aufgrund der Arbeit mit teilweise Samstagsarbeit ebenfalls fast nie Möglich und die Maßnahmen werden ebenfalls immer drastischer ( die Regeln. )

Wir merken beide wie die Beziehung drunter Leidet und ich hoffe ich übertreibe in euren Augen nicht, aber wir kennen uns jetzt schon lange genug und gut genug das wir beide diese sogenannten Erziehungsmaßnahmen als reine Provokation ansehen seitens der Betreuer um der Beziehung zu schaden - denn, Anfangs war alles ganz anders! es ist auch nichts vorgefallen im negativen Sinne auch wurde mir gesagt ich mache einen guten Eindruck.

Leider ist ihre Situation von klein auf nicht einfach gewesen sonst wäre es nie so weit gekommen ( Polizeieinsatz wegen häuslicher Gewalt und zwischen Mutter und Vater. Jugendamt kam natürlich gleich mit ) ..

Daher die Frage ob wir irgentwas tun können? Gibt es irgentwelche Gesetze an die sich die Betreuer halten müssen und sie ihr wenigstens den Ausgang erlauben ? Ich mein, sie wollten anfangs nichtmal das sie in die Schule gehen kann .. da stellt sich mir schon die Frage was mit denen los ist... Sie ist an sich auch ein sehr nettes höffliches Mädchen wie es sie heutzutage leider nurnoch selten gibt und man merkt das sie geprägt ist von dem ständigen umziehen usw. was sich in ihren Charakter wiederspiegelt - schon sehr früh nur auf sich gestellt zu sein macht da schon viel aus. ... naja genug der Randinformationen ..

Können wir irgentwas tun ? Sie hat ein Handy mit Simkarte, wurde ihr leider auch abgenommen .. dürfen die das? Gibt es Wege um diese unbegründeten Regeln zu umgehen ( auf legale weiße ! ) .. Ich hoff ihr könnt mir bzw. uns irgentwie helfen..

Danke & beste Grüße

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