Was, wenn ein gesetzlich bestellter Betreuer Angst vor seiner psychisch kranken Betreuten hat?
Eine Person aus meiner Verwandtschaft hat einen Betreuer, da sie stark psychisch krank ist und es selbst nicht wahrhaben will. Sie ist schon immer gegen einen Betreuer, nimmt ihre Medikamente nicht und es endet immer in einer Zwangseinweisung in der Psychiatrie. Nun wurde man angesprochen, dass vermutet wird, dass wir den "falschen" Betreuer hätten. Da dies mit dem Betreuer immer jemand anderes gemanagt hat, der dies aktuell nicht kann, wühle ich mich da nun durch. Nach einer erneuten Einweisung habe ich soeben heraus gefunden, dass der Betreuer wohl länger gar nicht da war. Grund (u.a.): Die Person lehnt ihn ab und er hat Angst, da sie sehr aggressiv wird. Nur ist es eben so, dass nicht nur er Angst hat, sondern eigentlich wir alle. Aber die Polizei kann immer erst was machen, wenn etwas passiert. Wäre es eigentlich seine Pflicht, dennoch zu kommen oder kann man so etwas einem Betreuer nicht zumuten? Er sagt, er kriegt auch erst eine Einweisung vom Richter, wenn was vorliegt. Aber es muss doch irgendwie eine Lösung geben, dass es einfach erst gar nicht eskaliert? Die Person würde sich niemals freiwillig behandeln lassen... :-/ Wir wissen nicht weiter.
4 Antworten
Nein, hier gibt es keine Lösung oder besser, wenn du eine findest, gib mir Bescheid! Ob gesetzlich bestellter oder selbst bestimmter Betreuer spielt hier keine Rolle. Sie sind alle an gesetzliche Grundlagen gebunden und die Aussage, es wäre der Falsche ist meiner Ansicht nach Quatsch. Der gesetzliche Betreuer hat vielleicht die Möglichkeit den Patienten nur mit Polizeischutz zu besuchen, ob es diese Option gibt, weiß ich nicht, wäre denkbar da Sozialarbeiter die Option auch haben.
Die Aufgabe des Betreuers ist aber auch mehr bürokratischer Natur, Besuch hat hier Seltenheitswert.
Google mal auf der Seite deines Gerichtes, ob du eine Liste mit den gesetzlichen Betreuern findest.
Hier hilft nur Gutachten, Arztberichte, ..damit der Richter entscheiden kann. Erfolgt die Einweisung, Patientin wird medikamentös eingestellt, Arzt der Klinik befürwortet die Entlassung, geht das Drama wieder von vorne los. Medikamente werden nicht genommen......
http://www.weinsberger-forum.de/taetigkeitsfelder/berufsbetreuer/wer-kann-berufsbetreuer-werden.html
Letzter Ausweg der Selbstschutz: Sich aus dem Lebensumfeld der Person zu verabschieden.
dann hat er definitiv den falschen Beruf ausgesucht
Normalerweise ist es umgekehrt. Ich zB habe Angst vor meinem Betreuer
In diesem Fall hat der Betreuer das Recht auf seiner Seite. Er muss sich lediglich an das Betreuungsgericht wenden. Dort wird man seinen Bericht ungeprüft ernst nehmen und das nötige veranlassen.
Ich kenne allerdings nur Fälle, in denen die Aggressionen vom Betreuer ausgehen, der aus welchen Gründen auch immer - z. B. Sadismus, Habgier, drohende Beendigung seines Betreuerverhältnisses - "seinem Betreuten" Übel mitspielt und mit Hilfe gefakter Bericht an das Betreuungsgericht "sein" Betreuungsopfer erpresst und unter Kontrolle hält.
In diesen Fällen wird aus einer gesetzlichen Betreuung faktisch eine Leibeigenschaft mit gerichtlicher Genehmigung.
Ich kenne auch fast nur solche Fälle. Zumal ich sogar nur wegen eines Behandlungsfehlers unter Betreuung stehe
wie Krank ist die Person wircklich ? oder will diese einfach nur keinen Betreuer ? wurde der Betreuer nur bestellt weil jemand behaubtet die ist Krank ? fehlende Einsicht heist ja nicht das mann wirklich Krank sein muss wie ist es mit den anderen Dingen wie Einkaufen Geld ?
Ich habe den Eindruck die wert sich nur gegen Betreuer sie sollten mal die vielen Negativen Berichte über Betreuer lesen ein Betreuer ist keine wirkliche hilfe
wenn nichts hilft käme nur noch Betreutes Wohnen in frage am besten mal bei der Lebenshilfe fragen
MfG
Thomas Pillusch
Naja, wenn auch die Nachbarn schon aggressives Verhalten bemerken, dann scheint da was dran zu sein