Betreuer Zugriff auf Email Account?
Hallo,
Mein Bekannter hat eine gesetzliche Betreuung,hat auch deshalb Zugriff auf sein Bankkonto,meine Frage wär,hätte der auch das Recht auf Zugriff seines Email Kontos von Rechner wenn er einen Antrag beim Provider gestellt hat? Oder braucht er die Genehmigung auch von seinen Klient oder Betreuungsamt, danke für Eure Hilfe
3 Antworten
Er bekommt ja eine Betreuungsurkunde, die auch seine Rechte aufführt, beinhaltet die den Empfang der Post, darf er auch an den Email Account.
Das ist unbeschreiblich unrealistisch. Es ist zweifelhaft, ob der Provider überhaupt das Passwort hat, oder das verschlüsselt gespeichert ist. Der Provider muss nicht in Deutschland sitzen.
Praktisch wäre das ein unbeschreiblicher Aufwand für einen Betreuer, selbst wenn es je legal wäre. Das ist sicherlich noch nie vorgekommen.
Offenbar ist dir nicht bewusst, was ein Betreuer macht, ein Betreuer darf grundsätzlich nur Aufgaben übernehmen die der Betreute nicht selbstständig machen kann. Der persönliche Bereich ist natürlich besonders geschützt und so ist der Empfang der Post sowie der Mails immer durch ein Gericht zu beschließen.
Wenn sich der Betreute selbstständig einen Email Account einrichtet wird man kaum einen Betreuer dazu brauchen.
Macht irgendwie Sinn oder?
Ja, sage ich doch. Außerdem bräuchte er sowieso den Aufgabenkreis Postumleitung und dann vermutlich noch einmal einen Gerichtsbeschluss für den Provider.
Außerdem, warum sollte ein Betreuer das machen? Die leiten ja nur manchmal Briefe um, damit Rechnungen bezahlt werden.
Darum geht es nicht, es könnten auch Verträge online abgeschlossen werden was man in dem Email Account sofort sehen und reagieren kann.
Eine Betreuung bedeutet ja keine Überwachung 😏
Es soll ja eine Hilfestellung sein und wie gesagt wenn ein Betreuer sich selbst einen Account erstellt und damit keinen Unfug anstellt, wird kein Gericht anordnen das er kontrolliert wird, die Möglichkeiten eines Betreuers sind da schon sehr eingeschränkt.
Ja, die Möglichkeiten eines Betreuers sind extrem eingeschränkt. Das wollte ich doch auch sagen😂
Ja... Nur ist der Zugriff eben nicht völlig ausgeschlossen er muss eben angeordnet sein.
Im Fall des email-Zugangs bin ich mir trotzdem extrem sicher, dass das noch nie passiert ist
Kommt darauf an, über welche Bereiche sich die Betreuung erstreckt.
Und möglicherweise auch, ob ein Einwilligungsvorbehalt besteht.
Bankkonto ist da was völlig anderes, das deutet ersteinmal nur auf Betreuung bzgl. Vermögen hin, das hat mit dem anderen nichts direkt zu tun
Der hat keinen Zugriff auf die Mails.
Und wie sollte er an das Passwort kommen?