Darf das Seniorenheim Auskunft an Dritte geben?

Die Schwiegermutter meiner Schwester lebt im Seniorenheim.

Seit ein paar Tagen nimmt sie keine Nahrung mehr zu sich und der Arzt hat gesagt, dass es mit der alten Dame zu Ende geht.

Die Schwiegermutter kann nicht mehr sprechen und nimmt demzufolge auch keine Telefonanrufe mehr entgegen.

Heute erhielt meine Schwester einen Anruf von einer ihr unbekannten Frau.

Diese war wohl ein paar Mal mit der Schwiegermutter im gleichen Hotel zum Urlaub machen und man telefonierte auch sporadisch.

Da die Schwiegermutter die Anrufe nicht mehr entgegen nahm, rief die Bekannte im Seniorenheim an und fragte,. was mit der Schwiegermutter sei.

Man sagte ihr, dass es der Schwiegermutter sehr schlecht gehen würde und die Bekannte meinte dann, ob man der Schwiegermutter sagen könnte, dass sie bitte zurückrufen möchte, sobald es ihr besser geht.

Da bekam die Bekannte von einer Pflegekraft die Antwort, dass sie mit einem Rückruf durch die Schwiegermutter nicht mehr rechnen kann.

Daraufhin rief die Bekannte der Schwiegermutter meine Schwester an und wollte wissen, ob die Schwiegermutter bereits gestorben sei oder im Sterben liege, die würde sich Sorgen machen.

Sie hätte die Auskunft durch das Pflegepersonal so verstanden....

Die Rufnummer meiner Schwester hat die Frau auch von der Pflegestation erhalten.

Meine Schwester ist schockiert. Sie hat der Dame, die diese Auskünfte an die Bekannte weitergegeben hat, darauf hingewiesen, dass sie es untersagt, jegliche Auskünfte zu erteilen.

Darauf hat man patzig geantwortet, man hätte doch gar keine Auskunft erteilt,nur darauf hingewiesen, dass man keinen Rückruf mehr erwarten soll..

Was kann man dagegen tun, dass weitere Auskünfte unterlassen werden?

Recht, Auskunft, Seniorenheim
American Bully Anmeldung und Haltung?

Heeey Leute,

Ich bräuchte dringend Hilfe von Leuten die sich gut damit auskennen beziehungsweise selbst schon damit Erfahrung gemacht haben...somit keine Hypothese, Vermutungen oder sonstiges Halbwissen.

Und zwar ich möchte mir die kommende Woche einen American Bully zulegen und wie es sich gehört auch Anmelden und Versichern.

An sich wird die Rasse bei den Amerikaner als  eigene Rasse anerkannt, doch hier ist es nicht gelistet, weder als Kampfhund, noch als überhaupt anerkannte Rasse.

Die Frage ist jetzt darf ich den als normalen Hund beziehungsweise allgemein als Hund halten?

Ich selbst wohne in Dortmund, also NRW und würde ihn aus Hannover holen, also Niedersachsen.

Bei dem Besitzer wird er auch nicht als Listenhund geführt und er sagte mir, dass die Hunde Landesweit nicht als Listenhunde geführt werden und da es sich bei dem Pocket Bully um einen nicht ins Rasterfallende Kampfhundrasse handelt.

Doch mit Absprache des Ordnungsamt meinte sie, dass ich bei der Anmledung keine Chancen hätte, da es ein entfernter Verwandter eines Pittbulls ist und auch kein Wesenstest helfen würde...

Meine Frage ist, ob das alles so stimmt wie sie es sagt oder gibt es hier Halter bei denen es nicht so war?

Das gilt für die Bundesländer Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg oder gar Niedersachsen. Da ich überall Verwandte habe könnte ich den Hund wenn möglich auch bei ihnen melden lassen, da es von Bundesland zu Bundesland immer anders ist.

Ich würde mich riesig über hilfreiche Antworten freuen und wäre auch sehr dankbar dafür, da ich den Hund unbedingt haben möchte und der Kauf auch schon so gut wie abgewickelt ist.

Bitte die Hundespezialisten unter euch um Hilfe. :(

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