Hallo zusammen, erfährt es diejenige Person eigentlich, wenn ich über sie eine einfache Melderegisterauskunft einholen will (zwecks Überraschung)?
3 Antworten
Nein.
Da hätte das Einwohnermeldeamt aber eine Menge zu tun, wenn sie jeden auch noch extra benachrichtigen würden, über den eine Meldeauskunft eingeholt wurde.
"überraschungen" reichen da aber nicht aus als "berechtigtes interesse"....
Meines Wissens nach ist kein besonderer Grund nötig, es muss nur angegeben werden, dass die Daten nicht für Zwecke der Werbung zu verwenden sind.
Für eine einfache Meldeausknuft reicht es aus, einfach nur wissen zu wollen, ob eine bestimmte Person noch gemeldet ist - habe ich selbst schon gemacht, als mal ein unzustellbarer Brief zurückkam
Nur für eine sogenannte erweiterte Meldeauskunft, die auch Geburtsnamen und Daten enthält, muss man ein "berechtigtes Interesse" nachweisen
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Meines Wissens nach Nein.
Nein ist natürlich schon klar. Ich meine auch nicht, dass es die Person automatisch erfährt und benachrichtigt wird, sondern wenn sie beispielsweise sich danach erkundigt, ob jemand nach ihr geforscht bzw. gesucht hat.