Wir wollen eine Immobilie aus einer Insolvenz kaufen. Muss der Insolvenzverwalter die Kaufinteressenten über das Höchstgebot informieren oder hat er das Recht, dies zu unterlassen. Daher wissen wir nicht, wie viel man bieten müsste, um den Zuschlag zu erhalten. Und muss er an den Höchstbietenden verkaufen oder darf er auch einem niedrigeren Gebot den Zuschlag erteilen? Muss er Rechenschaft über sein Verhalten /Entscheidung ablegen? Kann man als Unterlegener später Auskunft über den Käufer und den Preis erhalten. Wir haben den Verdacht, der Insolvenzverwalter hat Eigeninteresse und gibt deshalb keine Informationen heraus.