Mietauskunft - Anzahl der einziehenden Personen, wie am besten beschreiben?

6 Antworten

Schreib seinen Namen hin und "berufstätig". Kannst ja, wenn du meinst, dass es was bringt, auch noch seine Berufsbezeichnung hinschreiben. Je weniger der Vermieter "Angst" haben muss, dass die Miete nicht kommt, desto höher eure Chancen.


ScarabeoN 
Beitragsersteller
 16.10.2017, 13:31

Berufstätig!!!! Das ist das Wort was mir die ganze Zeit im Kopf rumgeschwirrt ist!! Danke dir!

LouPing  16.10.2017, 14:08
@ScarabeoN

Hey ScarabeoN

Du solltest hier zw. voll-und teilerwerbstätig unterscheiden.

Bin zu spät, aber macht nichts, Du hast ja die richtige Antwort bekommen.

Trotzdem möchte ich mich gerne einmischen.

Viele, vor allem junge Paare, die zum ersten Mal zusammen ziehen wollen, machen den Fehler, dass beide als Mieter in den Mietvertrag gehen.

Was für den Vermieter toll ist, wenn er dann zwei Verdiener hat, die beide zu 100 % für alles haften, was im Rahmen des Mietvertrags anfallen könnte. Also Mieten, ggf. Kautionsraten, Betriebskosten, Schadensersatz u. ä.

Falls es schief geht, entsteht sehr oft das Problem, dass es im Streit nicht möglich ist, wieder aus dem Vertrag raus zu kommen. Angenommen, Du willst/musst wieder ausziehen, kannst Du nur dadurch aus dem Mietvertrag, dass er von Euch beiden gekündigt wird. Die Wohnung ist dann ggf. komplett weg, weshalb die verbleibende Person, im Beispiel also Dein Freund, sich weigern würde, eine gemeinsame Kündigung zu unterschreiben.

Eine Änderung des Mietvertrags scheitert häufig am Vermieter, der beiden Vollhafter gerne behalten will.

Am Ende muss man seinen Ex verklagen, dass er einer gemeinsamen Kündigung des Mietvertrags zustimmt. Da kommt Freude auf!

Ein Verbleib im Mietvertrag ist ein zu großes Risiko.

Deshalb lange Rede - kurzer Sinn:

Wenn der Vermieter nicht darauf besteht, dass beide anmieten, mietet nur einer von Euch und läßt den anderen mitwohnen.

Wenn er aber auf beide als Mieter besteht, solltet ihr Euch von Anfang an gegenseitig bevollmächtigen, dass der Mietvertrag auch von einer Person allein in Vollmacht für die zweite Person gekündigt werden kann, wenn einer ausscheiden will.

Viel Glück!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

ScarabeoN 
Beitragsersteller
 16.10.2017, 14:30

Danke für deine ausführliche Antwort.

Ich verstehe die bedenken, darüber habe ich auch schon mit meinen Eltern geredet. 

Mit mir und meinem Verlobten läuft alles Prima.

Wir wohnen schon seit über einem Jahr in einer 2 Zimmer Wohnung und wollen nun in eine 3 Zimmer Wohnung, weil wir in ca. 1-2 Jahren Zuwachs geplant haben.

Wir werden (bald) heiraten und sind uns da absolut sicher.

Klar, man kann niemals sagen "für immer", weil man weiß nie was im Leben passiert. Aber wir haben vorher auch abgeklärt, dass wenn es mal in die Brüche gehen sollte, was wir beide nicht hoffen, es wie Erwachsene regeln werden.

Wir haben ausgemacht, wenn es auseinander geht, wem was gehört. Wer hat was gezahlt wie die Kaution und die Möbel usw.

Vorgesorgt haben wir, aber in der Hoffnung, dass es nie so weit kommen wird.

Finde deine Antwort aber trotzdem gut, weil die meisten Pärchen sehen nur das gute im zusammen wohnen, aber bedenken den Rest nicht. :-)

bwhoch2  16.10.2017, 14:36
@ScarabeoN

Toll. Da habt ihr dann wirklich gute Aussichten. Viel Glück dafür.

Trotzdem würde ich dann zumindest vorschlagen, dass ihr zu Euren sonstigen vorsorglichen Abmachungen auch eine solche Vollmacht legt. In so einer Phase an das Schlimmste zu denken, ist immer blöd, aber was wäre, wenn einer von Euch aus irgend einem Grund nicht mehr in der Lage ist, selbst eine Entscheidung mitzuteilen. (schlimmer Unfall, Krankheit etc., was niemand will und sich auch niemand vorstellen kann und will)

ScarabeoN 
Beitragsersteller
 16.10.2017, 15:01
@bwhoch2

Dankeschön!

Ich denke, dass wir so weit gar nicht gehen müssen, weil das irgendwie auch ein "misstrauen" ist -indirekt.

Wir haben sehr guten Kontakt zu den Schwiegereltern. Ich zu seinen Eltern und er zu meinen.

Wenn da ein Unfall wäre, das einer von uns gar nicht mehr in der Lage ist, zu urteilen oder zu entscheiden, ist die Familie da, die das auch Erwachsen sehen.

Da ist auch kein falscher Hintergrund Gedanke, weder von meiner Familie, noch von seiner. Dafür kennen wir uns alle zu lange.

Vertrauen ist da und wir haben uns auf jeden Fall genug (so sehen wir das, auch unsere Eltern) abgesichert. 

bwhoch2  16.10.2017, 15:18
@ScarabeoN

Ich will Dich nicht verunsichern, aber Ihr seid beide erwachsen. Im Zweifel haben weder Du noch die jeweiligen Eltern/Schwiegereltern bei einem so wichtigen Vertrag die Möglichkeit, irgendwas rechtsgültig zu unterschreiben.

Angenommen, Du würdest in einer so schlimmen Situation die Wohnung kündigen müssen, weil das Einkommen nicht mehr reicht, könnte der Vermieter sich hinstellen und sagen, "Kündigung wird nur anerkannt, wenn sie von beiden unterschrieben ist."

Du könntest dann zwar ausziehen und die Wohnung ausgeräumt zurück geben, aber der Vermieter hätte dennoch das Recht auf weitere Mietzahlungen.

Nur eine Vollmacht speziell für den Mietvertrag oder aber eine allgemeine Bevollmächtigung des Partners oder ersatzweise der jeweiligen Eltern kann aus dieser Situation helfen.

Ihr habt eine sehr gute und sehr aussichtsreiche Beziehung zueinander. Ihr könntet Euch jetzt schon (vor einer Eheschließung) gegenseitig zu allen Rechtsgeschäften im Namen des jeweils anderen bevollmächtigen und spätestens wenn mal Kinder da sind eine weitreichende Vorsorgevollmacht für alle Belange einrichten, die dann am besten von einem Notar zusammen mit Euch und ggf. den Eltern erarbeitet wird.

Ich weiß, das geht jetzt wirklich sehr weit, aber meine Frau und ich haben lange nach unserer Eheschließung erkannt, wie wichtig so etwas werden könnte, als nämlich im Bekanntenkreis Fälle hoch gekommen sind, wo man sich am Ende nur noch an den Kopf gefasst hat über unser Rechtssystem.

Das Thema haben wir dann recht schnell für uns geregelt.

Wer unterschreibt den alles den Mietvertrag?


ScarabeoN 
Beitragsersteller
 16.10.2017, 13:30

Wir beide

ScarabeoN 
Beitragsersteller
 16.10.2017, 13:33
@FGO65

Habe oben schon die Antwort bekommen. Dieses Wort lag mir auf der Zunge, dankeschön!

Du kannst nicht einfach nur 1 Person eintragen und dann mit 2 dort wohnen.


ScarabeoN 
Beitragsersteller
 16.10.2017, 13:30

Nein so ist das Formular aufgebaut.

Die Kontaktperson, also ich, stelle den "Antrag" für ne Besichtigung. Sprich des ist ein mini kleiner Kontaktbogen, da steht nicht mal etwas von Gehalt oder Schufa oder, oder. Nur der Name, jetziger Wohnort usw. Und eben als letztes diese Frage.

maja0403  16.10.2017, 13:41
@ScarabeoN

Ah ok, ich war einen Schritt zu weit. einfach knapp beantworten was gezielt gefragt wird, arbeiten nennt man berufstätig, haben ja schon andere geschrieben

ScarabeoN 
Beitragsersteller
 16.10.2017, 15:10
@maja0403

Danke dir trotzdem, war einfach eine so dumme Frage aber ich bin auf dieses Wort nicht gekommen :-D

Ich verstehe die Frage nicht? Schreib doch ein 2hin? Dein Freund muss genau So in die Auskunft wie du und wenn er das Geld verdient sollte er am besten auch den Antrag Stellen. Er muss sich genauso dort eintragen.