Was versteht man unter Nahverkehr und wo fängt Fernverkehr an?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nahverkehr heißt RE/RB/S-Bahn also halt die Züge die so an fast allen Stationen halten.

Fernverkehr heißt:
ICE/IC Da diese Züge über viele Stationen fahren und Nur an Hauptbahnhöfen halten.


PeterSchu  20.05.2016, 22:04

Ich fürchte, in diesem Fall ist eine andere Definition gemeint, nämlich nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX) im "Teil 2 Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht) Kapitel 13 Unentgeltliche Beförderung

schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr.

Siehe dort §147, wie auch in der Antwort von Pauli1965 erwähnt.

http://www.buzer.de/gesetz/5856/a80967.htm

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Bankfreund  20.05.2016, 23:25
@PeterSchu

Anscheinend nicht da der Fragesteller diese Antwort als Hilfsreichste ausgezeichnet hat. wäre dies der Fall wäre das wohl kaum passiert.

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Hallo Pommi00,

Sie schreiben:

>> Was versteht man unter Nahverkehr und wo fängt Fernverkehr an? <<

Antwort:

https://www.bahn.de/p/view/service/barrierefrei/barrierefreies_reisen_handicap.shtml#6b

Ausführliche Antworten auf Ihre Fragen finden Sie unter o.a. Link der Deutschen Bundesbahn!

Auszug:

6.b Unentgeltliche Beförderung

Am 1. September 2011 wurde die Freifahrtregelung für schwerbehinderte bzw. schwerkriegsbeschädigte Menschen erweitert.

Die Deutsche Bahn hat mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales
vereinbart, die 50 km-Regelung nach § 147 Abs. 1 SGB IX für
schwerbehinderte Menschen zum 01. September 2011 aufzuheben.

Damit wird für schwerbehinderte Reisende, die die Voraussetzungen der
Freifahrtberechtigung erfüllen, durchgängig eine bundesweite kostenfreie
Nutzung der Nahverkehrszüge der DB Regio AG (Produktklasse C) – S-Bahn,
Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE) und Interregio-Express (IRE) –
ermöglicht.

IC/EC-, ICE- und D-Züge sind Fernverkehrszüge und daher nicht von der Reglung betroffen.

Fernverkehrszüge können unentgeltlich nur benutzt werden, wenn sie für Fahrkarten des Verkehrsverbundes freigegeben sind.

Diese neue Freifahrtregelung gilt ohne jegliche Einschränkung auf Verkehrsverbünde oder Streckenverzeichnisse.

Die Beförderungsbedingungen für besondere Personengruppen wurden
entsprechend angepasst.

Alle Nahverkehrszüge der DB und Schienenpersonennahverkehrszüge anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen können nun bundesweit in der 2. Klasse ohne zusätzliche Fahrkarte mit dem grün-orangen Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit gültiger Wertmarke genutzt werden.

Fazit:

Im Zweifelsfall grundsätzlich rechtzeitig vor Reiseantritt mit der Deutschen Bahn

"Moblitätszentrale"

abstimmen, dann sind Sie auf der sicheren Seite!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selbst betroffen

In der Regel sind Nahverkerhsfahrzeuge Städtische Busse, Straßenbahnen, teilweise S-Bahnen und unter bstimmten bedingungen auch Sammeltaxis. Regionalbahen, IC und ICE zählen zum Fernverkehr. Je nachdem wo Sie wohnen sollte Sie das aber in der zuständigen Zentrale(DB oder ihr Nahverkehrsbund) erfragen.

Nahverkehr bezeichnet die Zuggattung, nicht die Distanz.

Sprich: er darf dann nur S-Bahn und Regionalzüge nutzen.