Darf ein Fremder Schufa-Auskunft über mich einholen?
Hallo. Eine Privatperson bot eine Mietwohnung an. Ich habe mich als Mieterin beworben. Er wollte eine Schufa Auskunft von mir haben. Ich habe nein gesagt (muss ich ja nicht), aber dafür Lohnabrechnungen gezeigt und er hat Kopie von meinem Ausweis gemacht (noch bevor er mir die Wohnung zugesagt hat). Zufälligerweise arbeitet er bei der Sparkasse. Später sagte er mir ab.
Monate später habe ich selbst die kostenlose Schufa-Eigen-Auskunft machen lassen. Und da steht, dass die Sparkasse eine Auskunft geholt hat. Meine Meinung: der Bankangestellte hat seine Befugnis benutzt für private Zwecke. Meine Frage: Durfte er das rechtlich gesehen und kann ich da was machen?
5 Antworten
Natürlich durfte er das nicht, das wäre ein massiver Verstoß. Prüfe ob das wirklich der Fall war und wenn ja, gehe dagegen vor. So was geht gar nicht.
Nein. Darf er nicht. Aber die Sparkasse kann das auch aus anderem Anlass gemacht haben.
Frag bei der Sparkasse nach, warum eine Abfrage erfolgt ist.
Wenn die Sparkasse das nicht mit einem geschäftlichen Vorgang zwischen Dir und der Sparkasse verbinden kann, den Du selber kennst, dann sprich mal mit der Sparkasse über das, was der Mitarbeiter so macht und kündige eine Strafanzeige an.
Klares Nein. Fordere bei der Sparkasse unter Verweis auf deine dir vorliegende Schufa-Auskunft eine klare Antwort ein, auf welcher Basis diese Schufa-Abfrage erfolgt ist. Äußere dabei (neutral!) deinen Verdacht, der Mitarbeiter könnte seine Befugnisse missbraucht haben. Ferner kündigst du ebenfalls an, solltest du keine ausreichende Information erhalten, den Fall dem Landesdatenschutz-Beauftragten zu melden und ggf. der BaFin.
Dieses Schreiben schickst du als Einschreiben an die Sparkasse und zwar adressiert direkt an den Vorstand (Vorstandsbeschwerden wird üblicherweise deutlich schneller nachgegangen als Beschwerden an eine Filiale).
nein er durfte es nicht und wenn du das beweisen kannst, wende dich mit deiner frage an die bank des angestellten.
man sollte fragen, welcher Anlass das gewesen sein soll.