Habe eine Melderegisterauskunft gemacht und jetzt?
Ich habe eine Person Online durch die Melderegister Auskunft gesucht name geburtsdatum und letzte Adresse habe ich ja. Da stand dann die Person ist verzogen die Auslandsanschrift das Land keine Adresse. Bekommt die Landesbehörde vom alten Wohnort es mit wenn die Person wieder nach Deutschland kommt in ein anderes Bundesland oder hat es sich für die als Behörde erledigt verzogen im Ausland als letzte Info.
3 Antworten
Bei einem Umzug ins Ausland muss man sich selbst abmelden - die Auslandanschrift jedoch muss man nicht mitteilen.
Es ist interessant, wie viel Vertrauen hier ins Melderegister gesetzt wird. Auch wenn, bis auf NRW mittlerweile alle Länder im Meldeportal beteiligt sind: so herrscht keine Vernetzung.
Jede Meldebehörde kann dir nur sagen, wohin sich ein Bürger abgemeldet hat, sofern er sich bei einer neuen Behörde angemeldet hat. Zieht jemand sehr oft um, bedeutet dies viele Anfragen.
Wenn du also eine Abmeldung ins Ausland hast, findest du den Menschen nur wieder, wenn er zufällig wieder in die gleiche Gemeinde ziehen würde, selbst Bundesland ist hier zu großräumig.
Wenn die Person nicht wieder in das alte Einzugsgebiet der Behörde zieht, bekommt es die Behörde nicht mit.