Hallo zusammem,

ich habe Probleme mit den Jugendamt.

Ich habe zwei Töchter. Die große wohnt bei mir und meine kleine bei meiner Ex-Frau Unterhalt zahle nur ich. Nicht den vollen Satz da ich ein zu geringes Einkommen habe. Meine Ex-Frau zahl und zahlte nie einen Euro Unterhalt.

Jetzt habe ich den Arbeitgeber gewechselt und habe den Jugendamt nicht bescheid gegeben.

Vor zwei Wochen kam eine Lohnpfändung. Gegen diese habe ich Widerspruch eingelegt. In der Stellungnahme von Jugendamt steht drin, dass das Jugendamt über die Krankenkasse meinen neuen Arbeitgeber erfahren haben. Darf das Jugendamt bei der Krankenkasse nachfragen welchen Arbeitgeber ich habe? Wenn ja, darf die Krankenkasse diese Auskunft gegen ?

Vielleicht kann mir jemand helfen.

Gruß Ingo