Hallo Mein Arbeitsvertrag begann zum 01.11.12. Im Mai habe ich gekündigt. Durch die 2 Monatige Kündigungsfrist wird der Arbeitsvertrag zum 01.08.15 beendet. Besteht noch das Recht auf eine anteilige Anzahlung des 13. Monatsgehalts, obwohl im Arbeitsvertrag steht, dass dieses recht nicht mehr besteht. Ist dies rechtens??

Hier ein Auszug daraus:

Die Auszahlung des Lohns erfolgt monatlich über ein Bank- oder PC-Konto jeweils per 25. eines Monats. Der Anspruch auf anteilmässiges 13. Gehalt beginnt nach Beendigung der Probezeit zu Anfang des darauffolgenden Halbjahresanfangs mit folgender Einschränkung: Tritt ein MitarbeiterInn innerhalb der ersten 12 Monate nach Arbeitsantritt aus der Firma aus, erlischt rückwirkend der Anspruch auf den 13. Monatslohn. MitarbeiterInnen die im Laufe eines Kalenderjahres durch unbezahlten Urlaub oder Arbeitsunfähigkeit während insgesamt mehr als 20 Arbeitstagen nicht zur Arbeit erschienen sind, erhalten den 13. Monatslohn gemäss OR anteilig ausbezahlt. Nach Eingang des Kündigungsschreibens erlischt rückwirkend für das Halbjahr in dem das Kündigungsschreiben einging und für die verbleibende Zeitdauer bis zum Arbeitsaustritt der Anspruch auf den anteiligen 13. Monatslohn. Der 13. Monatslohn (Gratifikation) wird dem Arbeitnehmer anteilig jeweils am Ende und in der Mitte (ab dem 2-ten Anstellungsjahr) eines Jahres ausbezahlt.

Danke für eure Hilfe

Grüsse