Fernabitur mit 17 / Schulpflicht?

Guten Abend! Das hier ist meine erste Frage und gleich eine sehr dringende. Bitte nehmt Euch die Zeit, sie ganz zu lesen und zu beantworten.....

Zu mir: Ich bin diesen Sommer siebzehn geworden und wäre momentan in der elften Klasse eines Gymnasiums. Aufgrund von psychischen Problemen musste ich jedoch in eine Klinik für einige Zeit. Seit ein paar Tagen bin ich jetzt da raus und kehre so langsam ins alltägliche Leben zurück, was auch Schule bedeutet.....

Ich habe zu viel verpasst und kann so nicht zurück in meine Stufe. Deshalb ist mein Plan jetzt, ein Fernabitur am SGD zu machen. Die besten Voraussetzungen erfülle ich schon: Ich besitze die mittlere Reife und ich bin siebzehn, wäre also bei den letzten Prüfungen neunzehn Jahre alt. Das scheint da so eine Regel zu sein.

Natürlich könnte ich auch zurück auf meine alte oder eine andere staatliche Schule gehen, die elfte wiederholen, aber meine psychischen Probleme von damals hängen stark mit der Schulsituation zusammen. Ich wurde dort nämlich gemobbt, habe keinen einzigen guten Freund an der Schule, an einer anderen erst recht nicht..... Ich befürchte einfach, dass ich dort einen Rückfall erleiden könnte, der mich daran hindert, mein Abi zu machen.....

Hinzu kommt noch das Problem mit meinem kaum vorhandenen Selbstbewusstsein..... Im Unterricht verfalle ich in eine Art Starre und bin nicht in der Lage, mich zu beteiligen. Deshalb stand ich letzten Endes in vielen Fächern mündlich auf einer 4 oder 5..... Ich denke, dass ich an einer richtigen Schule niemals so ein gutes oder überhaupt ein Abitur schaffen würde wie mit den Online-Prüfungen des SGD. Und mein Abitur soll so gut sein, wie es mir möglich ist. Das ist mir wichtig und ich bin bereit, mir dafür den A.... aufzureißen und viel zu lernen.....

Die große Frage, die ich mir nun stelle, ist, verstoße ich mit der Teilnahme am SGD gegen die deutsche Schulpflicht? Und wie sieht das aus, wenn ich nebenher noch Kurse an der Volkshochschule belege, um mich neben dem Fernabitur noch weiter fortzubilden? Ist das erlaubt oder werde ich Probleme mit dem Gesetz bekommen?

Ich habe schon viel dazu gegooglet, aber nichts davon hat mir geholfen..... Sollte ich morgen vielleicht einfach mal das SGD anschreiben? Kann ich ihnen in der Mail auch von meinen psychischen Problemen erzählen oder macht das einen schlechten Eindruck?

Ich bin echt ratlos im Moment......

Wäre nett, wenn mir jemand die dick geschriebenen Fragen beantworten könnte..... oder einfach mal seine Meinung zu dem Problem mitteilen.....

Bis Oktober habe ich noch Zeit. Dann läuft meine Krankmeldung aus und ich muss eine Entscheidung getroffen haben.....

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Anliegen, Vollzeit arbeiten und Schulpflicht?

Ich bin 17 werde im September 18 Jahre. Habe 10 Jahre Schule ( Realschulabschluss ) , meine Ausbildung nach einem Jahr abgebrochen im beidseitigen Einvernehmen, da ich es schulisch und betrieblich nicht geschafft habe. Bekam sogar 3 Monate bezahlte Freistellung jetzt und die gilt bis ende September.

Jetzt wohne ich in NRW und da ist die Regelung leider mit am strengsten, unzwar ist man schulpflichtig bis zum Ende des laufenden Schuljahres, in dem man 18 Jahre alt wird.

Ich wusste davon noch gar nichts habe zum 01.10. eben die Vollzeit stelle - ohne Ausbildung - , das ist eine Lagertätigkeit und ich würde 12 € Stundenlohn bekommen fürs erste , kann sich aber auch noch steigern.

Wurde schon alles besprochen und punktgenau wenn ich 18 bin würde ich das unterschreiben.

Die Schulbehörde hat meine Eltern und mich angeschrieben das ich , genau das was ich oben schrieb und auch im Internet steht , bis zum ende des kommenden Schuljahres schulpflichtig bin da ich vor Beginn des kommenden Schuljahres 17 Jahre alt bin. Ich soll in so eine berufsfördernde Maßnahme , rein schulisch halt, wo ich keinen Pfennig kriege und mir nichts bringt.

Ich würde da sogar mit Anwalt gegen vorgehen , weil das Geld ists ja allemal wert wenn ich Vollzeit arbeiten kann statt diese Zeit einfach in der Schule abzusitzen ohne ein Vorteil oder Abschluss zu bekommen.

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Dürfen Lehrer bei mangelnder Abwesenheit jmd schlechte Noten geben, obwohl man sonst gut ist in der

Schule?

Guten Morgen Community,

ich war gestern nicht in der Schule (aufgrund Krankheit) und heute morgen/gerade ist bei mir in der Stadt alles zugeschneit ( es hat einpaarmal geblitzt) und es schneit immer noch heftig, weshalb ich auch von meinen Eltern aus zuhause bleiben soll. Sonst müsste ich in 20 Minuten schon los. Meine Schule liegt 45 km entfernt, also müsste ich Bus-Zug-Bus fahren und da ich immer sehr,sehr lange Schule habe, hat meine Mum Angst, das ich heute gar nicht mehr nach Hause komme. ( bin volljährig).

Manchmal fehl ich nie in der Schule, aber manchmal auch max. jede Woche einmal. Das liegt meistens daran, das ich wegen der mangelnden Interesse an Schülern der Schulleitung 4-5 Stunden mit Warten am Tag verbringe, da die Schule es einfach nicht hinkriegt, Anschlussbusse zu organisieren, sodass die Zugfahrer vor und nach der Schule immer 2 Std warten müssen und wenn es mal wieder typisch DB ist, noch länger. Deshalb werde ich auch öfters krank, aber die Ärzte hier denken auch, man würde mal wieder "schwänzen".

Meine Frage: Destotrotz bin ich, wenn ich in der Schule bin, eine gute Schülerin. Da dürfen mir die Lehrer doch keine schlechte Note für Abwesenheit verpassen oder? Ich wiederhol auch alles nach. Und obwohl ich gestern krank war, habe ich den ganzen Tag an meiner Facharbeit geschrieben und werde es heute auch. ( bin Q1). Danke :)

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