Mit 18 von Berufskolleg abmelden?
Ich besuche zurzeit die 11 Klasse an einem berufskolleg, habe jedoch vor diese zu verlassen. Als ich meine Lehererin davon erzählte das ich die Schule abbrechen möchte und mir eine Arbeit suchen möchte, sagt sie dass dies nicht ginge, da ich 17 Jahre als war als ich mich an der Schule angemeldet habe. Ich verstehe jedoch nicht wieso ich mich jetzt nicht mit 18 abmelden kann, nur weil ich mich mir 17 angemeldet habe. Ich habe meine 10 Jahre Schulpflicht logischerweise fertig.
3 Antworten
Es kann gut sein, dass du noch schulpflichtig bist:
Neben der Vollzeitschulpflicht gibt es nämlich noch eine Teilzeit- bzw. Berufsschulpflicht.
In NRW zum Beispiel bist du schulpflichtig bis zum Ende des Schuljahres, in dem du 18 bist - also ggf. noch über den 18. Geburtstag hinaus.
Die Schulpflicht ist unterschiedlich geregelt. Hier kannst du das für dein Bundesland herausfinden.
Das heißt aber nicht, dass man diese Ausbildung nicht jeder Zeit abbrechen kann. Mit dem Endes des Schuljahres, in dem man 18 geworden ist, kann man die Schule/Ausbildung jeder Zeit abbrechen, ohne eine Ordnungswidrigkeit zu begehen.
Genau das meinte ich.
Ich bezog mich auf den Fragesteller und dessen aktuelle Situation. Oben schrieb er, er sei schon 18 (weil er vermutlich davon ausging, dass es an der Volljährigkeit hängt) - deswegen mein Hinweis, er sei auch mit 18 evt. noch schulpflichtig.
Es ist sowieso schwierig konkret zu antworten, da das Bundesland nicht bekannt ist.
Es ist auch nicht ganz klar, ob das aktuelle Jahr meint oder ob es um nächstes Schuljahr geht.
*Davon* kann er sich natürlich, wenn es sich z.B. um NRW handelt, problemlos abmelden. Aktuell wäre er aber noch schulpflichtig.
Das sieht da nicht anders aus nur wen du in einer Ausbildung bist ist das wieder was anderes,
Du kannst Dich am Ende des Schuljahres, in dem Du 18 geworden bist, von der Schule abmelden. Da das Schuljahr jetzt zu Ende geht oder, je nach Bundesland, bereits zu Ende ist, dürfte die Abmeldung kein Problem sein.
Gruß Matti
Ganz einfach - Schulpflicht Deines Bundeslandes :
Das wird oft falsch verstanden. Auch in Baden-Württemberg zum Beispiel ist man wieder schulpflichtig, wenn man nach dem 18. Lebensjahr die Schule verlassen hatte (mit dem Verlassen endete die Schulpflicht.) und dann mit 19 oder 20 Jahren eine Ausbildung anfängt. In solchen Fällen endet die Schulpflicht mit dem 23. Lebensjahr.
Das heißt aber nicht, dass man diese Ausbildung nicht jeder Zeit abbrechen kann. Mit dem Endes des Schuljahres, in dem man 18 geworden ist, kann man die Schule/Ausbildung jeder Zeit abbrechen, ohne eine Ordnungswidrigkeit zu begehen.
Das Wort »schulpflichtig« ist ein vorübergehender Status, so wie minderjährig. Aus dem Status »minderjährig« fällt man automatisch heraus, wenn man 18 ist. Den Status »schulpflichtig« kann man nach dem 18. Lebensjahr jeder Zeit beenden und in einem gewissen Rahmen auch unterbrechen. So wie mein eingangs erwähntes Beispiel. Vor dem 18. Lebensjahr kann man den Status dahingehend beeinflussen, dass man unter verschiedenen Optionen wählt. Aber man muss eine dieser Optionen wählen (weiterführende Schule, Ausbildung, Berufsschule, FSJ usw.). Nach dem 18. Lebensjahr muss man das nicht mehr.
Die Verlängerung der Schulpflicht bis zum 23. Lebensjahr gilt nicht in jedem Bundesland.