Darf ich "rein rechtlich" nach der 11 Klasse (12 Jahre Schulpflicht in Niedersachsen) ein fsj machen?
Hallo ich möchte gerne nach der 11 Klasse abgehen. Leider bin ich noch zu jung für meine Ausbildung und möchte deshalb ein fsj machen. Der zuständige unserer Schule sagte aber dass geht nicht,weil ich in diesem Jahr nicht zur Schule gehe und noch ein Jahr schulpflichtig bin. Doch meine Freunde von der bbs sind auch mitten im Jahr abgegangen und haben ein fsj gemacht.
Darf ich das 1 Jahr machen?
3 Antworten
Ja, darfst Du. Die Schulpflicht ruht, wenn Du ein FSJ machst. Das ist geregelt in § 70 Abs. 4 Nr. 3 NSchG.
Warum meinst Du, dass Du zu jung für eine Ausbildung bist? Du bist in der 11. Klasse, Du müsstest also 17 Jahre alt sein. Das ist nicht zu jung für eine Ausbildung.
Danke! Und doch,für MEINE Ausbildung muss ich 18 sein
Du solltest ein gemeinsames Gespräch mit deinen Eltern Schulsozialarb. u. Klassenleiter/in haben . Meinst Du wirklich das Du die 12 jahre Schule nicht packst ?? Wägt gemeinsam Vor u. Nachteile ab .
https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schueler/schulbesuch/schulpflicht
12 Jahre Schulpflicht in Niedersachsen.