Hallo , habe eine Frage zum Schulrecht. Gehen wir von folgendem Szenario aus : Person A , 16 Jahre alt Schüler an einem Berufskolleg in NRW, hat bereits die mittlere Reife ist für die letzten 2 Schultage vor den Herbstferien krank geschrieben.( ist Person A damit schulpflichtig?) Darf Person A nun während der Krankschreibung ins Ausland zu Familie fliegen. Ein Flug würde der Heilung doch nicht schaden, oder doch?

Ich frage mich, was für es für Konsequenzen für Person A bzw. die Erziehungsberechtigten haben könnte , wenn Person A einfach wegfliegt.

Ich habe im Internet folgendes gefunden , in Düsseldorf pro Schultag, pro Kind, 80€ Bußgeld.

Gibt es weitere Dinge , welche ich nicht genannt habe? Wird die schulpflicht am Flughafen kontrolliert, wenn ja in welcher Form ?( kann ich mir eigentlich nicht vorstellen) Wie soll ein Attest eingereicht werden in den Ferien? Auf dem Briefweg?

Ich bitte um konstruktive Antworten, dankeschön. Wenn möglich bitte mit Belegen. Ich bin auch für Antworten die sich nur auf einzelne der genannten Punkte beziehen dankbar.

Gruß