Nach Abitur noch Schulpflich?
Hey Leute, Ich mache nächstes Jahr mein Abitur, nach dem Schuljahr wäre ich dann 17 Jahre und 5 Monate alt. Ich habe vor ein Jahr zu pausieren, eine Art Selbstfindungsphase einzuleiten, bevor ich mich dafür entscheide was ich danach machen möchte. Allerdings gibt es ja eine allgemeine Schulpflicht bis 18 Jahren. Muss ich dann trotzdem weiter eine Schule o.ä. besuchen? Wären nach den Sommerferien ja sogar nur 5 Monate... Danke
3 Antworten
Dauer)
Baden-Württemberg
* Beginn der Schulpflicht: 5 – 7 Jahre
* 9 Jahre und bis zum 18. Lebensjahr Berufsschulpflicht (§73-76 SchG)
Bayern
* Beginn der Schulpflicht: 5 – 7 Jahre
* 12 Jahre: 9 Jahre Vollzeitschulpflicht und 3 Jahre Berufsschulpflicht (Artikel 35 BAYEUG)
Berlin
* Beginn der Schulpflicht: 5 – 6 Jahre
* 10 Jahre( § 42 Berliner SchG)
Brandenburg
* Beginn der Schulpflicht: 5 – 7 Jahre
* 10 Jahre, bis 18. Lebensjahr Berufsschulpflicht( § 39 BbgSchG)
Bremen
* Beginn der Schulpflicht: 6 Jahre
* 12 Jahre (§ 54 BremerSchG)
Hamburg
* Beginn der Schulpflicht: 5 – 6 Jahre
* 9 Vollzeitschule Jahre sowie 2 Jahre Berufsschule bis mindestens zum 18. Lebensjahr (Hamburgisches Schulgesetz §37-41a)
Hessen
* Beginn der Schulpflicht: 5 – 7 Jahre
* 9 Jahre (§ 59 Hess. SchG)
Mecklenburg-Vorpommern
* Beginn der Schulpflicht: 6 Jahre
* bis zum 18. Lebensjahr
(§42 SchGM-V)
Niedersachsen
* Beginn der Schulpflicht: 6 – 7 Jahre
* 12 Jahre( § 65(2) NSchG)
Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen
* Beginn der Schulpflicht: 6 Jahre
* 10 Jahre und Berufsschulpflicht bis 18. Lebensjahr bei dualer Ausbildung bis zum 21. Lebensjahr (§ 37,38 SchG NRW)
Rheinland-Pfalz
* Beginn der Schulpflicht: 6 Jahre
* 12 Jahre oder weniger (§§ 7, 60 (2) SchG Rheinland-Pfalz)
Saarland
* Beginn der Schulpflicht: 5 – 8 Jahre
* 9 Jahre Vollzeitschulpflicht, 3 Jahre Berufsschulpflicht bis max. 21.Lebensjahr (§1-§11 SchpfG Saarland)
Sachsen
* Beginn der Schulpflicht: 6 – 7 Jahre
* 9 Jahre Volllzeitschulpflicht, Berufsschulpflicht bis mind. 18. Lebensjahr (§ 28 SchG Sachsen)
Sachsen-Anhalt
* Beginn der Schulpflicht: 6 Jahre
* 12 Jahre: 9 Jahre Vollzeitschulpflicht, mind. 1 Jahr berufsbildende Schule (SchulG LSA § 40)
Schleswig-Holstein
* Beginn der Schulpflicht: 6 – 7 Jahre
* 9 Jahre Vollzeitschulpflicht sowie Berufsschulpflicht bis 18. Lebensjahr (Schleswig-HolsteinerSchG § 20)
Thüringen
* Beginn der Schulpflicht: 6 – 7 Jahre
* 9 Jahre Vollzeitschulpflicht sowie Berufsschulpflicht bis max. 21. Lebensjahr (ThürSchulG § 17-24
Quelle: http://www.bildungsxperten.net/wissen/das-schulsystem-in-deutschland-funktionen-und-aufgaben/
Ich weiß ja nicht ob das von deinem Bundesland abhängig ist
Aber bei uns in Bayern ist das kein Problem, es machen jede Menge mit 17 ihr Abi und sind dann fertig
Nehme mal an es wird in BaWü nicht anders sein, danke :)!