Ein Jahr Pause nach Abi unter 18 möglich?

6 Antworten

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Das hängt möglicherweise vom Bundesland ab, aber zumindest in NRW ist die Schulpflicht beendet, wenn man das Abitur hat (selbst wenn man noch nicht 18 ist).

Das ist eine interessante Frage, und möglicherweise fällt die Antwort je nach Bundesland unterschiedlich aus, denn Schulpolitik ist Ländersache. In Bundesländern, in denen eine Schulpflicht bis zum vollendeten 18. Lebensjahr herrscht, werden diejenigen minderjährigen Schulabsolventen, die kein Studium und keine Ausbildung mit integriertem Berufsschulbesuch begonnen haben, in eine Berufsschule gesteckt, wo sie eben ohne begleitende Berufsausbildung Blockunterricht oder einmal wöchentlich Schulunterricht haben. Oder es gibt auch noch Berufsvorbereitungsjahre in Vollzeit, die von Schulabsolventen oder Schulabbrechern besucht werden, die es nicht geschafft haben, einen Ausbildungsplatz zu bekommen.

Aber an sich hat man ja mit einem zwölfjährigen Schulbesuch und Abitur wirklich genug für die eigene Schulbildung getan, und ist sogar schon mit fünf Jahren eingeschult worden und/oder hat eine Klasse übersprungen. Mit einem derartigen Bildungsniveau würde man sich auf einer Berufsschule von den Anforderungen her wohl teilweise langweilen.

Ich bin gespannt, welche anderen Antworten auf deine Frage noch eintreffen werden.

in dieser Zeit bekommst du kein Bafög / Kindesunterhalt / Harz4 ect


Paguangare  25.09.2021, 11:31

Da BAFöG eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ist, ist es ja logisch, dass man es nicht durch Nichtstun zugesprochen bekommen kann.

Die meisten Familien sind ohnehin keine Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften, so dass auch keine "Hilfe zum Lebensunterhalt" für das Kind wegfallen kann.

Eltern sind aber verpflichtet, den Lebensunterhalt ihrer Kinder zu finanzieren, so lange wie diese noch keinen berufsbefähigenden Abschluss haben und gleichzeitig noch nicht 25 Jahre alt sind. Das wäre beim Fragesteller gegeben.

Deswegen wüsste ich gerne, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Eltern ihrem Kind jegliche geldwerten Zuwendungen verweigern dürften, wenn es im Alter von 17 Jahren das Abitur geschafft hat. Müsste dieses Kind, sofern es den Wunsch-Studienplatz bzw. Wunsch-Ausbildungsplatz nicht auf Anhieb findet, für den eigenen Lebensunterhalt jobben und den Eltern Geld für Kost und Logis abgeben, bzw. ausziehen und alles selbst bezahlen?

newcomer  25.09.2021, 11:39
@Paguangare

Der Übergang Schule Ausbildung Job muss zeitnah erfolgen und darf nur im Krankheitsfall unterbrochen werden.

newcomer  25.09.2021, 11:49
@newcomer

https://www.familienrecht-heute.de/kindesunterhalt/dauer.html

Ausbildungsabbruch

Wenn das Kind seine Ausbildung oder sein Studium endgültig abbricht, entfällt die Unterhaltspflicht mit sofortiger Wirkung. Wenn zwei Ausbildungen ohne sachlichen Grund abgebrochen werden, muss kein Ausbildungsunterhalt mehr geleistet werden. Vom Ausbildungsabbruch ist eine Ausbildungsunterbrechung zu unterscheiden, etwa eine Schwangerschaft oder einer Krankheit. Dann bleibt der Unterhaltsanspruch bestehen.

Pflichten des Kindes

Das Kind muss die unterhaltspflichtigen Eltern über den Fortgang der Ausbildung unterrichten; es muss also beispielsweise die Immatrikulationsbescheinigung, eine Bestätigung über die Regelstudiendauer des Studienganges und die nach den Regelstudienvorschriften erforderlichen Leistungsnachweise zum entsprechenden Zeitpunkt vorlegen.

Wird keine Ausbildung oder kein Studium absolviert, so müssen volljährige Kinder einen eigenen Beruf ausüben, der auch unterhalb ihres Ausbildungsgrades liegen kann.

Paguangare  25.09.2021, 11:59
@newcomer

In diesem Fall geht es aber explizit um ein minderjähriges Kind, das für ein Jahr oder für einige Monate (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) zunächst keine Ausbildung aufnimmt. Jetzt ist die Frage, ob die Eltern sich der Versorgung ihres minderjährigen Kindes total verweigern dürfen.

Und wie wäre es, wenn das minderjährige Kind, das Abitur hat, pflichtgemäß einmal die Woche auf einer Berufsschule herumhängt, sich auf einen Ausbildungsplatz im Wunschberuf für ein Jahr nach dem Abitur bewirbt und einfach noch keine Zusage direkt nach dem Abitur bekommen hatte? Muss dieses Kind dann auch neben der Berufsschule noch einen ungelernten Job machen, um den eigenen Lebensunterhalt zu finanzieren?

Paguangare  25.09.2021, 12:10
@newcomer

Wo steht geschrieben, dass es in Deutschland Zwangsarbeit gibt? Wer seine Schulpflicht erfüllt hat, steht nicht in der Pflicht, eine Ausbildung zu machen oder eine Berufstätigkeit aufzunehmen.

Die Eltern sind lediglich nicht verpflichtet, dass Nichtstun ihrer unter 25jährigen Sprößlinge finanziell zu unterstützen. Wenn man jedoch von den Eltern nichts fordert und es irgendwie schafft zu überleben, ohne straffällig zu werden, ist nichts zu beanstanden.

newcomer  25.09.2021, 12:14
@Paguangare

müssen Eltern es hinnehmen den Urlaub ihres 17 jährigen Kindes für 1 Jahr zu finanzieren ?

Paguangare  25.09.2021, 12:21
@newcomer

Davon habe ich doch auch gar nicht geschrieben, sondern vielmehr: "Wenn man jedoch von den Eltern nichts fordert und es irgendwie schafft zu überleben...", dann ist die Frage, ob die Eltern das Kind zwingen dürfen, gegen seinen Willen ein Universitätsstudium aufzunehmen, das es ohnehin gedenkt nach zwei Semestern abzubrechen, bzw. eine Ausbildung in einem Beruf zu starten, den es nie ausüben möchte.

Es könnte ja auch sein, dass das Kind in einer Beziehung lebt, dort den Haushalt erledigt und vom Partner/der Partnerin finanziert wird. Dürfen dann die Eltern ihr Aufenthaltsbestimmungsrecht durchdrücken, und das Kind zwingen, im elterlichen Haushalt zu leben, und entweder Ausbildung/Studium zu machen oder einen ungelernten Job auszuüben und Kostgeld abzugeben?

newcomer  25.09.2021, 12:24
@Paguangare

Es könnte ja auch sein, dass das Kind in einer Beziehung lebt, dort den Haushalt erledigt und vom Partner/der Partnerin finanziert wird.

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Da sind Eltern sowieso aus Kindesunterhalt raus.
Warum sollten Eltern dem Kind Aufenthaltsbestimmungsrecht absprechen ?
Was hat das mit Unterhalt zu tun ?

Paguangare  25.09.2021, 12:34
@newcomer

Du hattest geschrieben: "Der Übergang Schule Ausbildung Job muss zeitnah erfolgen und darf nur im Krankheitsfall unterbrochen werden."

Das heißt doch in anderen Worten: "Es ist verboten, dass ein Kind nach dem Abitur ein Jahr Pause macht und erst dann eine Ausbildung aufnimmt oder arbeitet."

Dieser These wollte ich widersprechen. Es gibt keinen Zwang, sofort nach dem Abitur etwas anzufangen, was vielleicht die Eltern oder die Gesellschaft als sinnvoll erachten.

Eltern könnten aber ihr Erziehungsrecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht über das Kind dazu benutzen, um es, zumindest für ein Jahr lang, auf einen Lebensweg zu zwingen, den das Kind nicht einschlagen möchte. Sie verbieten es dem Kind, auszuziehen, und verlangen Kost- und Logis-Geld vom Kind, so lange es sich weigert, den von den Eltern als "sinnvoll" erachteten Weg einzuschlagen.

newcomer  25.09.2021, 13:23
@Paguangare

Eltern können die Zahlung von Kindesunterhalt so lange verweigern bis es wieder an Schule ( Studium ) Ausbildung ect weiter macht.

Ansonsten braucht das Kind triftige Gründe die ein Aussetzen des Kindesunterhaltes vermeiden.

Paguangare  25.09.2021, 13:49
@newcomer

Nehmen wir an, ein Wunderkind hat im Alter von 14 Jahren sein Abitur mit einem Notendurchschnitt von 1,0 geschafft. Das Mindestalter für den Einstieg in eine Ausbildung beträgt 15 Jahre. Der Studiengang, den das Kind anstrebt (Medizin), darf nur von volljährigen Studierenden angetreten werden. Auch eine eingeschobene Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger dürfte erst mit 18 Jahren begonnen werden.

Mit 14 Jahren darf man höchstens zwei Stunden am Tag arbeiten und auch nur in der Landwirtschaft oder als Zeitungsausträger. Heißt das, die Eltern des Wunderkindes können darauf bestehen, dass das Kind sich einen solchen Job nimmt und damit die Kosten für Kost und Logis zu Hause bezahlt?

Müsste dann das Kind im Alter von 15 Jahren eine betriebliche Ausbildung beginnen, für die die Zugangsvoraussetzung der Hauptschulabschluss ist?

newcomer  25.09.2021, 13:52
@Paguangare

Das Wunderkind bekommt für den Studiengang Ausnahmegenehmigung um damit sofort studieren zu können - Ausnahmeregelung Hochbegabte
Sicher würde es mit 14 noch nicht als Arzt einen Job machen können aber bis Studium abgeschlossen wäre ist es sowieso einige Jahre älter

Wen du da Noch Schulpflicht hast Dan mache eine Ausbildung oder gehe Studieren das ist besser und sinnvoller Als in einer Berufsschule deine zeit sinnlos bis zu deinem 18 ten Anzusitzen!

Wen dein Bundesland sagt die Schulpflicht ist bis 18 dan must du dich entscheiden !

Auch scheinst du nicht verstanden zu haben das 1 jahr nichts machen immer schlecht kommt wen man sich Bewirbt auch bei der Uni!

Auch bekommen deine Eltern Dan kein Geld für dich weder Kindergeld noch Alg2 !

ja, kannst du! Selbst im Abi hattest du keine Anwesenheitspflicht.