Abitur abbrechen mit 18 vor Sommerferien?

1 Antwort

Für NRW gilt:

Die Vollzeitschulpflicht hast du erfüllt, bist aber weiterhin (berufs-)schulpflichtig und zwar bis zum Ende des Schuljahres, in dem du 18 Jahre alt bist.

https://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht_(Deutschland)#Dauer_der_Schulpflicht,_%C3%9Cbersicht_Bundesl%C3%A4nder

Wenn du nicht auf deinem Gymnasium bleibt, wirst du wohl für die letzten Wochen auf eine Berufsschule müssen - wobei nicht weiß, ob das überhaupt möglich ist. Ausnahmen müssen von der Schulaufsichtsbehörde genehmigt werden - einfach wegbleiben geht also definitiv nicht.

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Schulpflicht in der Sekundarstufe II
(1) Nach der Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I beginnt die Pflicht zum Besuch der Berufsschule ( § 22 Abs. 4) oder eines anderen Bildungsganges des Berufskollegs oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II.
(2) Wer vor Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist bis zu dessen Ende schulpflichtig.
(3) Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte Lebensjahr vollenden. Die Schulaufsichtsbehörde kann Schulpflichtige, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, vom weiteren Besuch der Schule befreien. Die Schulpflicht endet vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahres mit dem erfolgreichen Abschluss eines vollzeitschulischen Bildungsganges der Sekundarstufe II. Absatz 2 bleibt unberührt.
(4) Die Schulpflicht endet vor den in Absatz 2 und 3 festgelegten Zeitpunkten, wenn nach Festlegung in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung die bisherige Ausbildung den weiteren Schulbesuch entbehrlich macht oder die obere Schulaufsichtsbehörde im Einzelfall eine entsprechende Feststellung trifft.
(5) Wer nach dem Ende der Schulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist berechtigt, die Berufsschule zu besuchen, solange das Berufsausbildungsverhältnis besteht.

Quelle: https://bass.schul-welt.de/6043.htm#1-1p38

Auch zu beachten ist §41 "Verantwortung für die Einhaltung der Schulpflicht"


Gray23010 
Beitragsersteller
 16.06.2019, 17:49

Vielen Dank! Wissen Sie vielleicht ob ich mich für diese 30 Tagen mit ein Attest befreien kann? Mir geht es ja psychisch wirklich nicht gut, ich habe wirklich sehr viel stress und möchte nun Ruhe haben.

liavah  16.06.2019, 19:02
@Gray23010

Sprich mit einem Arzt. Im Internet kann man dazu gar keine Auskunft geben - und ich maße mir das auch nicht an.