Müssen die Eltern die Fahrt zur Schule gewährleisten?

6 Antworten

Ich denke es geht hier nicht darum "X-beliebige" Meinungen wiederzugeben. Mit einem "Ja", oder "Nein" ist der Fragestellerin nicht konkret geholfen.

Mein Hinweis:

Unterricht bei "außergewöhnlichen Umständen"

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Schülerinnen und Schüler,

da wir an die Vorgaben unseres Dienstherrn gebunden sind (§ 33 Abs. 5 übergeordnete Schulordnung), müssen wir auch unter widrigen Umständen ein schulisches Angebot bereit halten.

Sie müssen als Eltern entscheiden, ob Ihrem Kind der Schulweg zumutbar ist.

Der Gesetzgeber hat diese Entscheidung bewusst in Elternhand gegeben, weil es für Schulen unmöglich ist, die konkrete Verkehrslage bei Ihnen vor Ort einzuschätzen.

Sind die Kinder in der Schule, entscheiden wir, mit der folgenden Regelung, die im Benehmen mit dem Schulelternbeirat und der Schülervertretung aufgestellt wurde.

„Falls durch außergewöhnliche Umstände, die im Laufe der Unterrichtszeit eintreffen, der Rücktransport der SchülerInnen mit dem öffentlichen Nahverkehr zu den Wohnorten im Einzugsgebiet zu erheblicher Gefährdung führt und zunehmend unzumutbar wird, kann die Schulleitung einen früheren Unterrichtsschluss veranlassen, wenn dadurch die SchülerInnen voraussichtlich unter Vermeidung außergewöhnlicher Gefahren nach Hause gelangen können.

Sollte ein Rücktransport nicht mehr möglich sein, stellt die Schule die Aufsicht sicher.“

In dem Fall, dass uns schon am Vortag bekannt ist, dass ein Schülertransport seitens der Verkehrsbetriebe nicht gewährleistet wird, werden wir Ihnen dieses bekannt geben.

Die übergreifende Schulordnung sagt in §33 Absatz 5 aus:

"Erschweren außergewöhnliche Umstände den Schulbesuch in erheblichem Maße, so entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar ist.

Fällt der gesamte Unterricht für die Schülerinnen und Schüler aus, so sollen die Eltern nach Möglichkeit darüber unterrichtet werden.

Die Grundsätze regelt die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit dem Schulelternbeirat (§ 40 Abs. 5 Nr. 8 SchulG) und der Vertretung für Schülerinnen und Schüler."

Ich denke das ist eine grundlegende Antwort, die nicht weiter kommentiert werden muss von mir.

Mit freundlichen Grüßen Michael

bei so einer entfernung bezahlt doch normalerweise das land die fahrkarten. zumindest bis zur 10. klasse. Natürlich hat man als Elternteil dafür zu sorgen, dass das kind pünktlich in der schule ist. ist dein kind denn das einzige aus eurem ort? wenn solceh fälle sind, warum werden keine elterlichen fahrgemeinschaften gebildet? udn eine stunde busfahren ist wirklich noch in ordnung. nicht schön, aber zumutbar. und letzen endes gibt es in den bussen 50 sitzplätze.

Nein, müsst ihr nicht! Stell dir nur vor ihr hättet kein Fahrzeug, was dann? Ach ja, selbstverständlich, man kann ja ein Taxi rufen. Der Staat ist dafür verantwortlich die Kinder zur Schule zu bringen wenn er Schulen in dieser Entfernung und nicht ortsnah unterhält. Schreibe der Schuldirektion, dass dein Sohn bei Ausfall von öffentlichen Verkehrsmitteln, zur Abholung bereit steht. Hier würde ich es sogar auf einen Rechtsstreit ankommen lassen und dies der Schule eindeutig mitteilen.


Lamiacea  11.03.2011, 16:50

aber nicht im Falle eines Streiks da wird vom Staat kein Taxi bezahlt.

Laredo  11.03.2011, 17:28
@Lamiacea

Ein Streik ist höhere Gewalt und damit ist die Forderung der Schule Nonsens. Mich könnten die 3 x kreuzweise!

Lamiacea  11.03.2011, 18:24
@Laredo

Tja, Du hast ja wahrscheinlich auch kein schulpflichtiges Kind. Solange ein Bus fährt muss das Kind zu Schule.

Laredo  11.03.2011, 18:28
@Lamiacea

Wenn der Bus fährt, völlig richtig! Wenn er nicht fährt, dann eben nicht. Ja, du liegst völlig richtig, ich habe kein schulpflichtiges Kind mehr, die Zeiten sind "Gott sei Dank" vorbei. Aber auch zu Zeiten wo ich damit noch behaftet war, hat mich kein Staatsvasalle zu irgend etwas genötigt!

Fahrgemeinschaften bilden, da werden doch noch andere Kinder wohnen, oder das Kind vor der Arbeit zur Schule bringen. Ab und zu mal einen vollen Bus zu benutzen wird auch keinen Schaden auslösen. Und jeder Streik endet. Ist es Euch nicht wichtig, dass das Kind was lernt?

Doch es stimmt, du hast dafür zu sorgen, das dein Kind pünktlich in der Schule ist ! Kannst ja auf rechtlichem Wege versuchen, die entstandenen Kosten einzuklagen bei der GDL, was aber nicht klappen wird !