Eltern-Kind-Kur vs Schulpflicht?
Hallo.
Darf man ein schulpflichtiges Kind außerhalb der Ferien zu einer Eltern-Kind-Kur mitnehmen wenn nicht das Kind, sondern ein Elternteil behandelt wird? Oder muss man sie in die Ferien verlegen?
Das Kind (1.Klasse) würde 1 Woche Schule verpassen.
Danke.
6 Antworten
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Der Elternteil bei dem das Kind lebt darf mit dem Kind zur Vater-Kind oder auch zur Mutter- Kind Kur auch in der Schulzeit.
Dieses war bei mir auch so ich habe das Sorgerecht so wie das alleinige Aufenthaltsbesrimmungsrecht wir waren ursprünglich für 4 Wochen angemeldet haben die Kur auf 6 Wochen erhöht.
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Für derartige Rehamaßnahmen werden Kinder regelmäßig freigestellt - speziell, wenn es sich wie hier lediglich um eine Woche handelt.
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So etwas würde ich offen mit der Schulleitung erörtern.
Aber - wenn nicht Gefahr im Verzug ist, würde ich empfehlen: Schulferien sind da vorzuziehen, auch im Interesse des Kindes.
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Das Kind muss von der Schulleitung vom Unterricht freigestellt werden.
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Das musst du glaube ich in der Schule beantragen. Aber der beste Ansprechpartner ist hier die Schule