Wie sicher ist der berechnete Betrag über Elster?

Seit den letzten Jahren erstelle ich meinen Lohnsteuer-Jahresausgleich über das Elster-Programm über´s Internet.

Bisher hat es mit der Geld-Rückerstattung immer geklappt und die Summe, welche ich zurück erstattet bekam hat auch immer gepasst, manchmal kam sogar mehr zurück, als errechnet.

Dieses Jahr jedoch behaupten die Sachbearbeiter vom Finanzamt, dass ich etwas zurück zahlen soll. Zwar nur einen lächerlicher Betrag, aber die Elster hat mir ausgerechnet, dass ich Geld zurück erstattet bekommen würde.

Mir ist auch aufgefallen, dass das Finanzamt den Steuerfestsetzungs-Betrag höher angesetzt hat, als bei Elster angegeben ist. Und genau deshalb ist dadurch die Differenz entstanden, welche ich zurück zahlen soll.

Ich habe bereits Einspruch erhoben und einen Brief erhalten, wo das Finanzamt eigentlich nicht zustimmt, aber ich nochmals die Möglichkeit habe zu erläutern, um was es genau geht. Bei meinem Antwortbrief habe ich auch den errechneten Betrag von Elster mit beigefügt.

Meine Fragen:

  1. Wie genau wird denn der Steuerfestsetzungs-Vertrag errechnet? Gibt es da eine offizielle Tabelle / Formel?

  2. Bin ich mit der Steuerklasse 1, ledig, ohne Kinder und Nebeneinkünften eigentlich überhaupt verpflichtet einen Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen? Falls nicht, werde ich mir in Zukunft diesen nervigen Aufwand ersparen.

Danke schon mal für Eure Antworten!

Finanzen, Steuern, Recht, Finanzamt, Rückzahlung
Studium Polizei abbrechen? (Polizeiuntauglich/psychische Belastung…)?

Servus!
Momentan studiere ich bei der Polizei im 4. Semester. Derzeit bin ich im ersten großen Praktikum und merke, dass ich mich mit der Arbeit überhaupt nicht identifizieren kann und will. Mir liegt zum einen die Arbeit nicht. Bisher hatte ich meist nur theoretisches. Zum anderen finde ich die Art, wie dort mit Menschen umgegangen wird, scheußlich.

Natürlich will ich eigentlich nichts abbrechen und am Ende ohne Abschluss dastehen. Jedoch möchte ich nicht so unglücklich sein. Ich habe durch den ganzen negativen Stress eine Therapie begonnen, da ich seit einem Jahr depressive Verstimmungen und körperliche Symptome habe. Die Therapie muss ich selbst bezahlen, da ich ansonsten nicht zum Polizeidienst zugelassen werde.

Problem ist, dass ich höchstens meinen Bachelor machen möchte, um am Ende nicht nichts vorweisen zu können. 2 Semester hätte ich noch. Mit diesem Bachelor kann man aber ansonsten nichts groß anfangen, außer dass es besser auf dem Lebenslauf aussieht.
Problem ist nur, dass ich Angst habe, die Ausbildungskosten zurückzahlen zu müssen.

Musste jemand den selben Weg wählen? Habt ihr Tipps wie ich am besten verfahren sollte? Sollte ich lieber direkt abbrechen oder den Bachelor machen?
Wie kommt man am besten aus der Sache raus, ohne Geld zahlen zu müssen?

danke!

Therapie, Studium, Schule, Polizei, Psyche, Rückzahlung, Studium abbrechen, Ausbildung und Studium, Gehobener Dienst Polizei, Beruf und Büro
Weiterbildung weitermachen - ja oder nein?

Hallo.. ich bin in eine schwierigen und deprimierenden Situation. Ich mache gerade den Fachwirt und habe nun von meiner Dozentin erfahren, dass ich durchgefallen bin... zum zweiten Mal. Manche denken jetzt vielleicht, man wie kann man das nicht schaffen, aber es ist nun mal so. Deshalb erspart mir die dummen Kommentare, da ich sowieso schon deprimiert genug bin!

Ich mache den Fachwirt auf Teilzeit. Also ich arbeite Vollzeit und geht abends zur Uni. Das heißt es ist in zwei Teilen aufgeteilt. Den ersten Teil, wo ich vier Prüfungen schreibe, habe ich bestanden. Den zweiten Teil, wo ich zwei Prüfungen á vier Stunden schreibe, bin ich durchgefallen. Es würde noch eine mündliche Prüfung zusätzlich dazu kommen, was sozusagen die dritte Stufe wäre, um alles zu bestehen. Dort wird mir nur zugelassen, wenn alle schriftlichen Prüfungen bestanden worden sind. Allerdings sollte man folgendes wissen: Wenn man aber im zweiten Teil durchfällt, fällt man laut IHK auch in der mündlichen (ohne Antreten, da man nicht zugelassen wird bei nicht bestehen der schriftlichen Prüfungen) automatisch durch.

Das heißt also, wenn ich nun weiter machen würde und zum dritten Mal antrete und bestehen würde, wäre ich für die Prüfer das dritte Mal bei mündlichen Prüfung da, obwohl ich nie antreten durfte. Natürlich kostet alles Geld... das Nachschreiben, extra Termine in der Uni .. und ... und.. und..

Ich bin wirklich nicht faul und habe sehr viel Energie und Zeit darein gesteckt. Meinen Urlaub für das Lernen genutzt, mich ab und zu mal mit Freunden getroffen, damit ich nicht ganz durchdrehe.

Ich bin aber am Ende mit meinen Kräften. Was soll ich machen? Weitermachen und durchhalten oder alles fallen lassen? Wenn ich das dritte Mal die schriftlichen Prüfungen bestehe, aber bei der mündlich versage, dann war alles umsonst. Das ganze Geld, die Zeit - alles was ich darein gesteckt habe.

Kennt sich jemand mit der Rückzahlung aus, wenn man abbrechen sollte? Ich warte natürlich erst mal auf den Brief der IHK, um es wirklich zusehen. Aber wieso sollte meine Dozentin mich anlügen? Macht für mich keinen Sinn, obwohl sich eher genervt war als ich sie fragte.. aber sie hat sich angeboten uns vorher eine Info zukommen zu lassen. Vielleicht könnt ihr mir helfen.... danke schon mal im Voraus.

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Kann ich bei Auszug die Ablösegebühr vom Hauptmieter zurückfordern?

Hallo zusammen,

ich bin vor 3 Jahren in eine WG eingezogen, wo Jahre vorher einiges für die Sozialräume zusammen angeschafft wurde (Schränke, Geschirr, Elektrogeräte).

Ich durfte nur einziehen, wenn ich eine Ablösegebühr an den Jungen gezahlt habe, der auszieht. Das wurde auch vertraglich so festgehalten. Im Untermietvertrag mit der Hauptmieterin steht diese Vereinbarung drin, dass man sich zu einem Drittel an den Kosten beteiligt und die Gebühr an den Ausziehenden zahlt. Nun sind einige Geräte kaputt gegangen und wurden von der Hauptmieterin bereits für mich kostenlos ersetzt. Außerdem darf man bei Auszug nichts mitnehmen. Der Betrag war auch in ihren Augen zu viel, aber der Ausziehende wollte das so.

Ich will jetzt gerne ausziehen. Kann ich von meiner Hauptmieterin eine Ablösegebühr zurückverlangen? Weil eigentlich habe ich ja nicht an sie gezahlt sondern an den Vormieter.

Laut Untermietvertrag hat sie sich nicht dazu verpflichtet bei meinem Auszug wenn auch nur anteilig was zurückzuzahlen.

Gibt es ein Gesetz, was sie zwingt? Sie sagt selbst, sie verlangt keine Ablösegebühr mehr von dem Nachmieter, weil das eh alles altes Zeug ist und sicher keine 400Euro mehr. Aber es soll alles in der WG bleiben.

Wortlaut Vertrag:

"Der Mieter verpflichtet sich, bei Übernahme ein Ablöseentgelt in Höhe von 400,00€ an den Vormieter A. J. zu entrichten. Diese beinhaltet zu 1/3 einen Anteil an XYZ in den Sozialräumen. Eine Mitnahme dieser Gegenstände bei Auszug ist nicht möglich."

Recht, Mietrecht, Rückzahlung, Hauptmieter, Untermietvertrag, Wirtschaft und Finanzen
Sofa hat Mängel Rücktritt hilfe?

Hallo, ich habe bei einer Möbelkette ein Sofa gekauft. Es war natürlich kein Sofa was 2000€ kostet jedoch habe ich mit diesem Probleme es fusselt sehr stark kaum setzt man sich auf dieses bilden sich in den Bereichen sofort Fussel auch mehrmaliges absaugen brachte keine Besserung. Das Möbelhaus gesteht diesen Fehler ein und hält Rücksprache mit dem Hersteller diese sicherten eine Nachlieferung Mitte September zu, demnach habe ich ein Schreiben Mitte September an das Möbelhaus geschickt mit der Bitte um Nachbesserung innerhalb 10 Tagen sollte diese Nachbesserung nicht stattfinden werde ich vom Kaufvertrag zurücktreten dies habe ich aufgrund des Versprechens (Lieferung Mitte September) als Sicherheit gesendet da ich zu diesem Zeitpunkt schon 2 1/2 Monate gewartet habe. Die Zeit ist schon lange verstrichen .

heute rief das Möbelhaus an, und sagte mir die Couch wäre da ich sagte dazu : Das ich ein Schreiben habe zukommen lassen und damit vom Vertrag nun zurückgetreten bin was auch im Schreiben steht.

der Verkäufer sagte na jetzt ist die Couch aber da sollen wir diese liefern oder holen sie diese ab?

ich wiederholte mich nochmal und der Verkäufer meinte das dies gar nicht geht da Sie erstmal nachbessern dürften. Die Frist zur Rückzahlung des Kaufvertrages wurde auch ignoriert was kann ich denn jetzt tun :/ ich möchte von diesem Unternehmen keine Möbel mehr nie wieder.

Möbel, Recht, kaufen, Händler, Rückzahlung, Sofa, Frist
Rückzahlung an die arge obwohl ich mich abgemeldet habe?

Ich habe mich am 07.08.2017 ( wegen Arbeitsaufnahme) abgemeldet bei der Arge und explizit darauf hingewiesen, das ich Vollzeit 40 h arbeite und keine weiteren Leitungen benötige ( habe auch in der neuen Firma dafür unterschrieben = das ich abgemeldet werde .

im Laufe der nächsten Wochen erhielt ich Jobangebote und ein Schreiben , das ich bei nicht Mitwirkung keine Leistungen mehr erhalte .......

ich rief nochmals in der Arge an und offerierte mein Unverständnis / da eine Abmeldung erfolgte ! Der Nachweispflicht über mein Einkommen bin ich zwar bis dato nicht nachgekommen allerdings erklärte ich noch einmal meine Abmeldung ....die Dame am Telefon erklärte mir ....meine Leistungen sowieso vorgesperrt zu haben und da mein Bescheid diesen Monat (Oktober.31) eh aus lief ....dachte ich jetz Ruhe zu haben .

Gestern stellte ich fest , das ich am 16.10.2017 eine Zahlung in Höhe meiner Miete und meines ehemaligen hartz4 erhielt und meldete mich natürlich gleich bei der Arge .........weil 1. die Zahlung an sich ( auch das Datum der Zahlung) ja total unnatürlich warn .....2. ich ach nicht verstehe = warum Miete , die immer an den Vermieter ging auf einmal auf meinem Konto landet !????

die Antwort der Dame .......ein System Fehler weil sie mich nur gesperrt hat und nicht gelöscht !

meine Frage ( nach dem netten anhörungsschreiben / und der wieder falschen Unterstellung ich habe September und Oktober Zahlungen zurück zu zahlen weil ich ja nicht bedürftig war) ist es rechtens das ich zurück zahlen muss oder kann ich den Damen und Herren dank ihrer Fehler .....auch mal ein Schnäppchen machen ???

danke schonmal für die Antworten

mfg

Recht, Hartz IV, Rückzahlung
Hintertürchen bei Wohngeldrückzahlung?

Ich muß nun ein wenig weiter ausholen:

Leider war ich so im Stress, dass ich meine Mitwirkungspflicht nicht wahrgenommen und umgezogen bin, ohne die anzugeben. Es lagen jede Menge persönliche Gründe für das Vergessen vor, was aber - wie wir wissen - das Gesetz nicht sonderlich beeindruckt. Nun habe ich zwei Monate nach Umzug Zeit gefunden, meine Dokumente zu sichten und gemerkt, dass mir dieser Fehler unterlaufen ist. Umgehend rief ich bei der zuständigen Sahbearbeiterin an, die mir mitteilte, sie habe es auch gemerkt mir soeben einen bitterbösen Brief geschrieben, welcher gerade mit der Post "rausgegangen" sei.

Natürlich stand nix Gutes drin, so dass ich gleich nach Erhalt des Schreibens zu ihr bin, um angehört zu werden. Sie hielt meine Entschuldigung schriftlich fest, und dass ich bereit sei, die Hälfte der zu unrecht bezahlten Kosten zu erstatten.

Gestern erhielt ich ein weiteres Schreiben von ihr, in dem stand, idie Gesamtsumme der beiden Monate würde verrechent werden und sie behielte sich vor, ein Bußgeld zu erheben (lt. §28). Ich hatte ja die Mitwirkung nicht eingehalten.

Nun endlich meine 1. Frage: Ale alleinerziehende Studentin mit BaFög, Kindergeld und Unterhalt wird mir in dem Schreiben mitegetilt, ich könne meinen Lebensunterhalt auch ohne Wohngeld bestreiten und darum wird das Wohngeld sofort komplett verrechnet. Ist das ko? Ich hätte es ja zurückgezahlt, meine Schuld sehe ich ja ein, aber ich weiß nicht, wie ich über die Runden kommen soll, wenn mir gleich das ganze Geld auf einmal fehlt...

2.Frage: Kann ein Bußgeld verhängt werden, obwohl ich freiwillig, gleich nachdem mir mein Fehler auffiel, darauf bei der Behörde hingewiesen habe? Außerdem ist die neue Wohnung teurer als die alte, und mir steht dort theoretisch mehr Wohngeld zu. Folglich habe ich doch keinen Vorteil davon, den Umzug willentlich nicht mitzuteilen...

Ich hoffe, jemand kann mir in dem Chaos etwas helfen.

Bußgeld, Rückzahlung, Wohngeld
Was kommt in eine Stellungnahme fürs BaföG-Amt alles rein und was nicht?

Hallo,

die Situation ist folgende:

Ich bin jetzt im 5 Fachsemester. Privat hatte ich einige Gründe warum ich die Prüfungen der letzten Semester nicht schreiben konnte. Keiner dieser Gründe ist ein offiziell anerkannter Grund für das Bafög-Amt (also keine eigene Krankheit, keine Behinderung, keine Schwangerschaft...). Wie jeder weis muss man nach dem 4. Fachsemester einen Leistungsnachweis erbringen. Mir geht es nicht darum diesen Leistungsnachweis aufzuschieben. Ich habe also den Nachweis erbracht, habe jedoch nur im ersten Semester eine Prüfung geschrieben. Das heißt ich habe meine CP´s nicht erreicht. Jetzt will das Bafög-Amt eine formlose Stellungnahme mit Belegen, was ich in den letzten 3 Semestern gemacht habe.

Jetzt zu meiner Frage:

-Hat jemand mit einer Ähnlichen Situation bereits Erfahrung gemacht?

-Muss ich den Betrag, welchen mir das Bafög-Amt bis jetzt gestellt hat, sofort zurückzahlen oder auch erst wenn ich fertig bin mit dem Studium?

-Auf was muss ich generell bei solch einem Schreiben achten?

und

-Was wäre die schlimmste Situation auf die ich mich vorbereiten müsste bzw. die auf mich zukommen kann?

Noch zum besseren Verständnis: Mir geht es nicht darum nochmal Bafög zu bekommen oder den Leistungsnachweis aufzuschieben. Ich brauche nur einen Negativ-Bescheid vom Bafög-Amt aber davor muss ich eben diese Stellungnahme abgeben. Ich hoffe ihr habt ein paar gute Tipps. Danke im Voraus. Diese Frage beantworten 1 Bearbeiten 0 Antworten

Studium, Schule, BAföG, Experten, Rückzahlung, stellungnahme, Credit Points, Leistungsnachweis, Ausbildung und Studium