gebrauchte elektronische Zahnbürste im DM zurückgeben?

8 Antworten

Der DM hat theoretisch das Recht, die defekte Zahnbürste zur Reparatur zu geben oder die gleiche noch mal zu geben im Tausch. 

Sie müssen das Geld nicht Zurückerstatten.

Wenn du den Kassenzettel noch hast kannst du es umtauschen. 

Die Zahnbürste ist defekt und wenn es innerhalb der Garantiezeit ist dann kannst du sie umtauschen.

Klar, Garantie zwei Jahre. Und ohne sie zu benutzen, hätte sie ja nicht kaputt gehen können.